Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am heutigen Dienstag (9.30 Uhr) über eine Wettbewerbsstrafe für Google und Steuernachzahlungen für Apple. Für Google geht es dabei um eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro, im Fall von Apple könnte in Irland eine Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro fällig werden.
Gegen Google verhängte die Brüsseler Behörde 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro, weil der Suchmaschinenbetreiber seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping gegenüber denen der Konkurrenten bevorzuge und daher seine Marktmacht missbrauche. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH, der nun sein Urteil verkündet.
Heiß umstrittene Milliarden-Nachforderung
Im Fall von Apple hatte die EU-Kommission den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzubezahlen. 2020 siegte Apple dann vor dem EU-Gericht, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH, der am Dienstag auch in diesem Fall sein Urteil verkündet.
Weitere Ermittlungen laufen
Den großen US-Technologiekonzernen bläst der regulatorische Wind in Europa immer schärfer entgegen. Die EU-Behörden nehmen die Geschäftspraktiken von Microsoft, Apple, Google, Amazon und Meta schon länger unter die Lupe. Am Montag erklärte die Kartellaufsicht, gegen Apple, Meta und Google wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) zu ermitteln. Dieser legt für Online-Plattformen ab einer bestimmten Nutzerzahl verschärfte Wettbewerbsauflagen fest.
Bei einem Schuldspruch drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes. Nachfolgend eine Übersicht über die laufenden Verfahren gegen die US-Techriesen:
MICROSOFT
Unter den Regeln des DMA muss Microsoft die Verzahnung seines Videokonferenz-Programms „Teams“ mit der Bürosoftware „Office“ lösen, um einer Kartellstrafe der EU zu entgehen. Die Behörden nehmen noch weitere Dinge genauer unter die Lupe: Das Unternehmen soll Anbieter konkurrierender Sicherheitsprogramme benachteiligt haben. Außerdem prüfen die Kartellwächter die Zusammenarbeit des Konzerns mit OpenAI und Mistral, zwei Spezialisten für Künstliche Intelligenz (KI).
APPLE
Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Musikstreaming-Geschäft soll Apple 1,84 Milliarden Euro zahlen. Der US-Konzern will gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Außerdem werfen die Behörden Apple seit längerem vor, Konkurrenten den Zugriff auf die NFC-Chips in iPhones zu erschweren. Diese werden unter anderem für das kontaktlose Bezahlen mit dem Handy benötigt. Die Ermittlungen dauern an.
META
Die Facebook-Mutter Meta bot im Juli 2023 an, die Nutzung von Werbedaten der Konkurrenz für ihren Kleinanzeigen-Dienst „Facebook Marketplace“ einzuschränken. Damit soll ein Kartellstreit mit der EU beigelegt werden. Insidern zufolge weisen die Behörden diesen Vorschlag zurück.
In einem anderen Verfahren verdonnerte die EU Meta im Mai 2023 zu einer Strafe von 1,2 Milliarden Euro wegen der Übertragung von Nutzerdaten aus der EU in die USA. Der Konzern kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
AMAZON
Im Dezember 2022 legt Amazon drei Kartellverfahren mit einem Vergleich bei. Die EU hatte unter anderem moniert, dass Amazon Marktmacht und Daten nutze, um seine eigenen Produkte zu bewerben und sich einen unfairen Vorteil gegenüber konkurrierenden Händlern zu verschaffen, die ebenfalls die Amazon-Plattform nutzen.