Der geplante Ausstieg der Raiffeisen Bank International (RBI) aus Russland dürfte sich mit einem Beschluss eines russischen Gerichts deutlich erschweren. Demnach wurde es der Bank per einstweiliger Verfügung de facto verboten, ihre russische Tochter an potenzielle Käufer zu veräußern, wie die RBI am Donnerstagabend in einer Aussendung mitteilte. Am Vorhaben, ihr Geschäft in Russland zu reduzieren, halte man jedoch weiter fest, betonte ein Sprecher gegenüber der APA.
De facto sei es der RBI mit der Verfügungsbeschränkung des Gerichts vorerst rechtlich nicht möglich, Aktien zu übertragen und damit Anteile an der russischen Tochter zu verkaufen. Die RBI werde aber „mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung rückgängig zu machen“, hieß es in der Aussendung. Das operative Geschäft der Raiffeisenbank Russland sei davon nicht beeinflusst, auch die sonstigen Eigentumsrechte seien nicht beeinträchtigt, erklärte der Sprecher.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist ein Verfahren, das von der Rasperia Trading Limited des russischen Investors Oleg Deripaska gegen den österreichischen Baukonzern Strabag und seine österreichischen Kernaktionäre angestrengt wurde. Der Baukonzern Strabag rechnet nach der einstweiligen Verfügung eines russischen Gerichts, die der Raiffeisen Bank International (RBI) untersagt, ihre Russland-Tochter zu verkaufen, mit „keinen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Strabag“. Die RBI ist zwar nicht Partei in dem Verfahren, die Raiffeisenbank Russland wird in der Klage allerdings als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend genannt.