Das deutsche Wirtschaftsministerium will gegen Billighändler wie die chinesischen Firmen Temu und Shein schärfer vorgehen. Dafür sei ein „Aktionsplan E-Commerce“ geplant, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Donnerstag dem Magazin „Capital“. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass gegenüber Händlern aus Drittstaaten bestehende Rechtsvorschriften genauso konsequent durchgesetzt werden wie gegenüber Händlern aus der EU“, sagte sie.

Das gelte sowohl für die geltenden Standards bei Produktsicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz als auch beim Zoll- und Steuerrecht, so die Sprecherin. Temu und Shein sind wegen ihrer Verkaufspraktiken, Produkten mit mangelnden Sicherheitsstandards und der Umgehung von Zoll-Kontrollen durch Verpacken unterhalb der Zollgrenzen bei europäischen Verbraucherschützern und auch Handelsverbänden in Verruf geraten. In Österreich hat jüngst der Handelsverband eine Beschwerde gegen Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht.

Shein reagiert

Das deutsche Wirtschaftsministerium prüfe aktuell neue Maßnahmen sowie die Anpassungen bestehender Vorschriften. Ziel der Bemühungen sei es, „faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen.“

Online-Versandhändler Shein scheint bereits zu reagieren und will die Zollbehörden in Deutschland besser über den Inhalt seiner Pakete informieren. „Wenn die Behörden das von uns möchten, würden wir es tun“, sagte Shein-Chef Donald Tang dem Düsseldorfer „Handelsblatt“. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Pakete systematisch falsch zu deklarieren, um unter der Zollfreiheitsgrenze von 150 Euro zu bleiben. Tang zeigte sich zudem offen für eine Reform der Zollfreiheitsgrenze: „Unser Geschäftsmodell basiert nicht auf Zollvorteilen.“