Das im Regierungsprogramm vereinbarte automatische Pensionssplitting bleibt auch in den letzten Wochen der Legislaturperiode koalitionäres Streitthema. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat der ÖVP am Montag einen Entwurf zur Umsetzung übermittelt, der am Dienstag jedoch von der Volkspartei in Person von Frauenministerin Susanne Raab und Seniorenbund-Obfrau Ingrid Korosec abgeschmettert wurde.

Die ÖVP drängt mittlerweile seit Jahren darauf, das automatische Splitting gesetzlich zu verankern, nachdem die freiwillige Variante, die es seit 2005 gibt, kaum angenommen wird. 2023 wurde sie in der Steiermark 177 Mal beantragt, in Kärnten 45 Mal.

Ein entsprechender Entwurf für die automatische Lösung war dem Sozialministerium vor längerem übermittelt worden. Dort betont man auf APA-Anfrage, dass der neue Rauch-Entwurf auf diesen Vorschlägen der Volkspartei basiere, nur zusätzlich Patchwork-Familien einbezogen worden seien.

Splitting zwischen Vier und Zehn

Die Vorlage des Sozialministers sieht ein automatisches Splitting für Eltern zwischen dem vierten und zehnten Geburtstag der Kinder vor. In diesem Zeitraum würden die Pensionseinträge zwischen den Elternteilen gesplittet. Starten würde diese Regelung nach Vorstellung des Ministers mit 2026. Eine Lösung dieser komplexen Materie sei noch vor der Nationalratswahl möglich, schreibt Rauch auf „X“.

Die ÖVP wiederum ist ganz und gar nicht zufrieden mit dem, was der Minister vorgeschlagen hat. Sämtliche vom zuständigen Sozialminister vorgelegten Entwürfe seien weiterhin völlig untaugliche „Alibi-Entwürfe“, die auch mit den vollziehenden Stellen nicht ausreichend abgestimmt seien, schreibt Raab in einer Aussendung. Es sei zu bedauern, dass in viereinhalb Jahren keine ernsthaften Verhandlungen möglich gewesen seien. Korosec sah eine vertane Chance für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Zumindest in den Grundzügen sind die Vorstellungen der ÖVP gar nicht so weit weg von jenen des Sozialministers. Bei der Volkspartei soll das Splitting auf gemeinsame Kinder, bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres abstellen, wobei Kindererziehungszeiten ausgenommen wären. Dazu soll es eine einmalige und zeitlich befristete Opt-Out-Möglichkeit geben. Die Beitragsgrundlagen beider Elternteile sollen zu jeweils 50 Prozent auf die jeweiligen Pensionskonten gutgeschrieben werden.