Gute Nachrichten für rund 320.000 Kunden des mehrheitlich in öffentlichem Eigentum stehenden Energiekonzerns Verbund. Die Erhöhung des Strompreises per 1. Mai 2022 in drei Tarifmodellen ist ungültig, das hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt. Grundlage für die Preiserhöhung war eine Klausel, wonach Preisänderungen an den Börsenkurs abhängigen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt würden. Diese Koppelung fand der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums vor Gericht zog, als unzulässig – und bekam recht, das Urteil der Verbandsklage ist rechtskräftig.

Rund 90 Euro je Kunde

In den kommenden Wochen will der Verbund die betroffenen Kunden informieren, wie viel Geld ihnen zusteht. Bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3315 kWh ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von rund 90 Euro. Um die vom Verbund zu Unrecht kassierte Preiserhöhung vom Mai 2022 zurückzuholen müssen sich Kunden, auch die ehemaligen, bis 11. November bei VKI online anmelden.

VSV ist das zu wenig

Nicht genug ist die Rückzahlung dem Verbraucherschutzverein (VSV). Den Kunden stehe wesentlich mehr zu, als vereinbart wurde, erklärt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Der Verbund habe wohl eine Revision im letzten Augenblick zurückgezogen und einen „lahmen und laschen Vergleich“ geschlossen, den Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) verkündete. Der VSV wollte in einer Sammelklage erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen. Dafür müssten Ansprüche an den VSV abgetreten werden.

Strompreis auch 2023 zu Unrecht erhöht

Auch im März 2023 erhöhte der Verbund den Strompreis zu Unrecht, damals auf Basis des ElWOG. In diesem Fall konnte bereits im Dezember 2023 abseits der Gerichte eine Einigung zwischen der AK Oberösterreich und dem Verbund erzielt werden, der den Kunden Einmalzahlungen zwischen 20 und 85 Euro bis Ende März gebracht hatte. Diese Preiserhöhung war nicht Gegenstand des Verfahrens, betont Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.

„Unbürokratisch Ausgleichszahlung holen“

Schreiner empfiehlt allen, sich dem aktuellen Vergleich des VKI mit dem Verbund anzuschließen und „unbürokratisch die Ausgleichszahlung zu holen“. Die Kritik von VSV-Obfrau Holzinger weist er zurück: „Wir sind sehr verwundert über ihre Aussagen, sie kennt die Rahmenbedingungen des Vergleichs gar nicht.“

Millionen-Rückzahlungen

Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Die Rückzahlung an die Stromkunden dürfte den Verbund geschätzte 20 bis 30 Millionen Euro kosten.