Seit 2011 verrechnen Österreichs Telekom-Unternehmen „Servicepauschalen“ als pauschale Abgeltung gewisser Zusatzleistungen. Ein OGH-Urteil, bei dem die Servicepauschale eines Fitnesscenters gekippt wurde, brachte Ende 2022 plötzlich eine neue Dynamik in die Debatte. Als dann auch noch vereinzelt Kunden gegen die Servicepauschale von A1 und Magenta klagten und vor Wiener Bezirksgerichten Recht bekamen, begann es in der Branche schön langsam zu brodeln – bei neuen Verträgen fehlt die Servicepauschale heute de facto überall. Zugleich bekamen Rechtsanwälte Oberwasser, die sich auf derlei Causen spezialisierten.

Was aber in der Telekom-Branche, im Gegensatz zu den Fitnessstudios, weiter fehlt, ist ein höchstgerichtliches Präzedenzurteil. Das könnte sich bald ändern, brachte die Arbeiterkammer doch schon zu Jahresbeginn eine Verbandsklage ein.

„Zehn Milliarden Euro bis 2030“

Im Angesicht möglicher Rückzahlungen – von 500 Millionen Euro bis zu einer Milliarde ist in der Branche die Rede – gehen die Chefs von A1, Magenta und Drei nun kollektiv in die Offensive. „Wir brauchen einen rechtssicheren Boden“, sagt Drei-Chef Rudolf Schrefl mit dem Verweis auf anstehende Investitionen und in Richtung Politik und Justiz. „Man hört viel von der Breitbandmilliarde. Aber alleine die drei Unternehmen, die hier sitzen, haben im letzten Jahr eine Milliarde Euro in Infrastruktur investiert“, ergänzt Magenta-Chef Rodrigo Diehl – „bis 2030 werden es zehn Milliarden Euro sein“. Aber eben nur, „wenn es Investitions- und Rechtssicherheit gibt“, meint A1-Boss Marcus Grausam.

Sollte es tatsächlich zu Rückzahlungen bei der Servicepauschale kommen, werde man jedenfalls die Tarife anpassen müssen, heißt es von den Mobilfunkern unisono. „Am Ende zahlt der Konsument“, sagt Klaus Steinmaurer, Chef der Regulierungsbehörde RTR. Diese deckte vor 13 Jahren das Vorgehen der Branchengrößen. „In Abstimmung mit VKI und AK“, wie Steinmaurer betont.