Bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion stellte die Finanzpolizei zahlreiche Verfehlungen bei Kebabständen fest. Die große Mehrheit der 221 kontrollierten Betriebe arbeitete nicht gesetzeskonform, insgesamt wurden 272 Verstöße aufgedeckt. Nun drohen den Betrieben saftige Geldstrafen. Die meisten Betriebe (47 Lokale) wurden in der Steiermark kontrolliert, danach folgte Wien mit 35 Restaurants sowie Nieder- und Oberösterreich mit je 33 Lokalen. In der Steiermark gab es 8 Verstöße im Bereich Arbeitsmarkt und 11 mal wurden Registrierkassen nicht wie gewünscht eingesetzt – das ergibt 19 Verstöße bei 47 überprüften Lokalen. Kärnten fiel mit wenig Beanstandungen positiv auf: Insgesamt gab es 5 Verstöße im Bereich Arbeitsmarkt und 3700 Euro Steuerschulden wurden eingetrieben.

Kontrollen in allen Bundesländern

Nach mehreren Hinweisen und Anzeigen führte die Finanzpolizei zwischen 12. und 16. August die Schwerpunktkontrollen in allen Bundesländern durch. Vor allem Schwarzarbeit, nicht vorhandene bzw. nicht verwendete Registrierkassen sowie Übertretungen nach der Gewerbeordnung wurden dabei beanstandet.

Von den 418 kontrollierten Dienstnehmern waren 286 ausländischer Herkunft, in vielen Fällen gab es Verfehlungen: 51 Verstöße wegen falscher bzw. nicht vorhandener Arbeitszeitaufzeichnungen, 40 Fälle von Meldeverstößen zur Sozialversicherung, 13 Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, 10 Verstöße gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und zwei Fälle von Lohndumping stehen zu Buche.

Satte Nachzahlungen

Die Finanzpolizei stellte auch eklatante Verfehlungen bei der Registrierkassenpflicht fest: In 48 Fällen fehlte die Registrierkasse bzw. wurde diese einfach nicht verwendet. Zudem wurde in 60 Fällen keine oder keine korrekte Rechnung ausgegeben. Im Rahmen der Kontrollen wurden zudem knapp 40.000 Euro an Abgabenrückständen eingetrieben. Bei drei Kebabständen herrschten derart schlechte Hygienebedingungen, dass die Lebensmittelaufsicht verständigt werden musste. In einem Fall stellten die Beamten auch Schimmel auf Lebensmitteln und eingetrocknete Essensreste samt vermorschtem Boden des Arbeitsbereiches fest. Betroffen waren laut Ministerium ein Betrieb in Salzburg und zwei in Oberösterreich.

Den Betrieben drohen nun Nachzahlungen, äußerst empfindliche Strafen und weitere Ermittlungen wegen der zahlreichen Verstöße.