Mehr als 7800 Beschwerden zum „Missbrauch der eigenen Rufnummer“ hat die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) heuer bereits registriert. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen. Beim sogenannten Spoofing werden von Anrufern aus dem Ausland inländische Rufnummern vorgetäuscht. Die heimischen Mobilfunkanbieter hatten neun Monate lang Zeit, diesem Betrug gemäß der RTR-Anti-Spoofing-Verordnung technisch einen Riegel vorzuschieben. Mit 1. September müssen diese Maßnahmen umgesetzt sein. Bei Telefonanrufen mit österreichischen Nummern aus dem Ausland ist jetzt eine Verifizierung der Anrufer-Nummer vorzunehmen. Gelingt diese dem Anbieter nicht, wird die Anzeige der Nummer auf dem Display des Angerufenen unterdrückt.

Balkonkraftwerke

Kleinstanlagen für die Erzeugung von Sonnenstrom mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdose angesteckt werden können, sind längst kein Nischenprodukt mehr. Mitunter war allerdings die Zustimmung aller Wohnungseigentümer nötig, um solche PV-Anlagen auf Balkon oder Terrasse anbringen zu können. Zusätzlich haben sich Wohnungseigentümer häufig einfach nicht gemeldet oder einfach aufgrund eigener Befindlichkeiten Widerspruch eingelegt. Über eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wird der Hemmschuh mit 1. September beseitigt. Die neue Regelung sieht jetzt vor, dass es bereits als Zustimmung anderer Wohnungseigentümer gilt, wenn eine geplante Änderung bekanntgegeben wurde und die anderen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Wird Widerspruch eingelegt, muss ein triftiger Grund angegeben werden.

Klimabonus

Ab 2. September wird der neue Klimabonus in der Höhe von bis zu 290 Euro ausbezahlt – die konkrete Höhe hängt vom Hauptwohnsitz ab. Da mehr als 90 Prozent der Anspruchsberechtigten das Geld auf ihr Konto überwiesen bekommen werden, wird das heuer wohl flott gehen. Rund 2,1 Millionen Überweisungen täglich sind geplant. Neu ist diesmal, dass der Bonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. Dies entspricht laut Finanzministerium einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6660 Euro. Die Versteuerung funktioniert automatisch über die Finanzverwaltung.

Sonderwochengeld

Mitte September 2024 starten die ersten Auszahlungen des neuen Sonderwochengeldes, das rückwirkend mit 1. September 2022 eingeführt wurde. Bisher hatten Frauen, die schwanger wurden, noch während sie in Elternkarenz waren, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen, keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese Regelung wurde vom OGH als unionsrechtswidrig klassifiziert. Mit der Einführung des Sonderwochengeldes wurde der Missstand behoben. Laut Ministerium sind jährlich um die 1400 Frauen betroffen.

Reparaturbonus

Ab 16. September kann der Reparaturbonus des Klimaministeriums auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung sowie für Fahrradanhänger eingelöst werden. Bisher galt die Förderung nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Von Rennrädern bis Mountainbikes werden laut Ministerium künftig alle gängigen Fahrräder abgedeckt. Beantragung des Bonus unter www.reparaturbonus.at.

Pflegestipendium

Pflegestipendien sind für Personen gedacht, die aus einem bestehenden Beruf in Betreuung und Pflege umsteigen und deshalb während der Ausbildung auf ihr Einkommen verzichten müssen. Der Mindestbetrag liegt heuer bei über 1500 Euro monatlich. Ab September 2024 sind auch Umsteiger anspruchsberechtigt, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren.

Kindersitze

Ab 1. September dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm E129, auch „i-Size“ genannt, verkauft werden. Diese soll zu mehr Sicherheit von Kindern im Auto beitragen. Unter anderem gilt: Zulassung nur nach Bestehen eines Seitenaufprallschutzes, Anpassung nach der Größe des Kindes und nicht nach dem Gewicht, bis zum Alter von 15 Monaten müssen Kinder rückwärtsgerichtet befördert werden. Wer einen Kindersitz mit der bisher geltenden Norm in Verwendung hat, muss ihn jetzt aber nicht austauschen.

MTD-Berufe

Am 1. September tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die eine zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und Einsatzbereiche von Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe) vorsieht, die nunmehr unter der neuen Bezeichnung „gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe“ zusammengefasst sind. Es gibt neue rechtliche Grundlagen für diese Gruppe. Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeuten aktualisiert und berufsrechtliche Schranken abgebaut.

Wohnraumoffensive

Günstige Landesdarlehen, ein Jungfamilien-Bonus und Förderungen fürs Sanieren sind die Eckpunkte der sogenannten Wohnraumoffensive in der Steiermark, die mit 1. .September 2024 startet.