An die 1500 Frauen jährlich sind in der Vergangenheit in die Wochengeld-Falle getappt: Wenn sie schwanger wurden, noch während sie in Elternkarenz waren, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen, hatten sie bisher keinen Anspruch auf Wochengeld. Das wird nun geändert: Rückwirkend mit 1. September 2022 wird das Sonderwochengeld eingeführt. Bei der Arbeiterkammer laufen dazu bereits die Telefone. AK-Frauenexpertin Bianca Liebmann-Kiss beantwortet die häufigsten Fragen zum Sonderwochengeld.