Bei der Arbeiterkammer Tirol häufen sich seit geraumer Zeit Anfragen zu Kündigungsschreiben der Tiroler Sparkasse, in denen die Bank darüber informiert, dass variabel verzinste Sparkonten per Ende Oktober aufgelöst werden. „Betroffen sind gerade langjährige Bank-Kunden, die in Jahren der Niedrigzinsphasen bei Sparprodukten, die an den Euribor gebunden waren, praktisch mit Null-Verzinsung leben mussten. Jetzt, da die Zinsen fürs Sparen etwas nach oben gehen, herrscht durchaus berechtigter Ärger“, heißt es bei der AK auf Anfrage von Ö1-Morgenjournals. Auch bei der AK Oberösterreich gab es etliche erboste Anrufe zu dem Thema. Dort heißt es allerdings: „Bei einem Großteil der Fälle ist die Kündigung unserer Meinung nach rechtmäßig, aber in einzelnen Fällen nicht.“ Diese Einzelfälle müssten allerdings ausjudiziert werden. Kundenfeindlich seien sie jedenfalls. In Kärnten gab es ähnlich gelagerte Fälle heuer auch schon.
„Wirtschaftlich nicht mehr tragfähig“
Die Tiroler Konsumentenschützer sehen es ähnlich: Man müsse sich jeden Einzelfall genau ansehen. Konkret ginge es immer um die jeweiligen Kündigungsvereinbarungen für einen Sparvertrag. Die Banken sehen die Kündigungen jedenfalls als zulässig an. Auf Anfrage des ORF-Radiosenders heißt es bei der Sparkasse Tirol: „Vor dem Hintergrund einer sich ändernden Zinslandschaft nimmt die Tiroler Sparkasse unbefristete Sparprodukte mit variabler Verzinsung, abhängig von der Entwicklung des 3-Monats-Euribors, aus dem Portfolio. Die regelmäßige Überprüfung der Produktpalette hat ergeben, dass diese Sparprodukte wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sind.“
Die Sparkasse Oberösterreich antwortet, dass man das betroffene Produkt schon länger nicht mehr führe. Es sei außerdem nicht ratsam, hohe Geldbeträge auf täglich fälligen Konten zu belassen, weil diese täglich schwanken würden. Die Banken hätten Kunden alternative Sparangebote gemacht, davon werde auch Gebrauch gemacht. Einige haben freilich die Bank gewechselt.
Ein kleiner Tipp der AK-Experten: „Vergleichen Sie die angebotenen Spar-Konditionen mit jenen alternativer Bankinstitute und wechseln Sie gegebenenfalls die Bank. Vielfach sind die Nachfolgekonditionen allerdings auf ein Jahr befristet. Denken Sie nach Ablauf dieses Jahres wieder daran, die dann geltenden Konditionen zu vergleichen!“