Darf es ein bisserl mehr sein? Das kennen Flugreisende nur zu gut, wenn zum angepriesenen Flugpreis noch zahlreiche Gebühren - wie für Check-in, Ticket-Service oder Sitzplatzreservierung – dazu kommen. Dagegen geht nun Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) vor. Im Auftrag seines Ministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen Ryanair eingebracht und der AUA eine Abmahnung übermittelt.
„Reisende müssen sich bei der Buchung darauf verlassen können, dass der bezahlte Preis alle üblichen Services abdeckt“, betonte Rauch am Freitag in einer Aussendung. Die AUA habe nun die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer Entscheidung über die Klage gegen Ryanair sei Anfang 2025 zu rechnen. Rauch verwies darauf, dass die Zahl der eingegangenen Beschwerden zuletzt massiv zugenommen hat.
Diese Klauseln und Gebühren werden beanstandet
Der VKI hatte bereits Ende Juni Klage gegen insgesamt fünfzehn Klauseln von Ryanair eingebracht. Sie alle sehen zusätzliche Gebühren vor. So habe Ryanair eine sogenannte „Kleinkindergebühr“ in Höhe von 25 Euro verrechnet, obwohl das Kind während des Flugs am Schoß des Erwachsenen sitze. Für Eltern mitreisender minderjähriger Kinder hebe Ryanair verpflichtend eine Sitzplatzreservierungsgebühr ein, weil sie sonst nicht garantiert neben den Eltern sitzen würden, so nur eines der Beispiele des Ministers.
Bei der Lufthansa-Tochter AUA werden Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen und im Buchungsprozess abgemahnt. Bis zu fünf Euro müssten Reisende bei der AUA für die Ticketausstellung bezahlen. Eine Beförderung ohne Ticket ist aber ohnehin nicht möglich ist, so einer der Kritikpunkte.
Bis kommende Woche habe die AUA Zeit, zu den abgemahnten Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls wird der VKI auch hier mit einer Klagsführung betraut, so das Sozialministerium.