Rund um Kurse eines Wiener Instituts vermutet das Arbeitsmarktservice (AMS) Sozialbetrug. Man habe Anzeige erstattet, bestätigte AMS-Sprecher Gregor Bitschnau am Freitag auf APA-Anfrage. Der Fall liegt bei der Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Innenministerium. Bisher sind 60 Personen bekannt, von denen das AMS Weiterbildungsgeld zurückfordert, weil die Kurse nicht den Vorschriften entsprachen. 50 davon kommen aus Niederösterreich, viele von ihnen sind junge Mütter.
Auf den vorgelegten Anmeldebestätigungen war nach AMS-Angaben ausgewiesen, dass ein Viertel des Kurses als Seminar absolviert werden. Tatsächlich handelte es sich jedoch laut Bitschnau um „reine Selbstlernkurse“. Damit sind die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt. „Wir sind gezwungen, das Geld zurückzufordern“, sagte der Sprecher.
Berufung beim Verwaltungsgericht
Eine Waldviertlerin erhielt beispielsweise eine Rückforderung in Höhe von 12.600 Euro – die Kleine Zeitung berichtete. Das Geld hatte die 32-Jährige als Zuschuss für eine Bildungskarenz nach ihrer Elternkarenz bekommen.
Die Betroffenen können gegen den AMS-Bescheid zur Rückforderung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, das Rechtsmittel hat laut AMS aufschiebende Wirkung. Die Personen müssen also nicht sofort zahlen. Für den Fall, dass das Geld zurücküberwiesen werden muss, kann laut AMS eine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden.
Hauptkritikpunkt einer der Betroffenen (Protokolle und AMS-Unterlagen liegen vor): Das AMS sei seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig nachgekommen. Erst im Nachhinein seien Forderungen präzisiert worden. Dadurch sei man überhaupt erst in diese Situation geraten. Das AMS hatte Vorwürfe dieser Art immer zurückgewiesen.