Die insolvente Signa Prime Selection legt sich mit der Republik Österreich an. Sie wehrt sich dagegen, dass ihr Sanierungsplan vom Oberlandesgericht (OLG) Wien auf Antrag der Finanzprokuratur gekippt worden ist und ruft nun den Obersten Gerichtshof (OGH) an, wie aus der Klagsschrift hervorgeht.

Der Sanierungsverwalter Norbert Abel hat damit jedenfalls Zeit gewonnen. Denn: „Bis zu der Entscheidung des OGH bleibt aus heutiger Sicht das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung aufrecht.“

12,4 Milliarden Euro Forderungen

Die Anwälte begründen ihren Vorstoß unter anderem damit, dass der Rekurs gegen die Bestätigung unzulässig sei. Schließlich ging das Finanzministerium davon aus, dass die Signa Prime Selection Steuerschulden habe. Da sich aber herausgestellt habe, dass sie stattdessen ein Guthaben habe, fehle es der Finanzprokuratur an der Aktivlegitimation. „Aktenwidrigkeit und unrichtige rechtliche Beurteilung durch das OLG“ seien weitere Gründe.

Aber auch dem Vorwurf, der vorgelegte Treuhandplan von Sanierungsverwalter Abel sei nicht realistisch, wird in dem Revisionsrekurs bestritten. Bei der Insolvenzeröffnung hätten Passiva von 4,5 Milliarden Euro Aktiva in Höhe von 1,3 Milliarden Euro gegenüber gestanden. Das Oberlandesgericht hat auf ein Verzeichnis der Forderungen in Höhe von 12,46 Milliarden Euro verwiesen - auch wenn nur ein Bruchteil davon anerkannt wurde. Aus dem dritten Bericht des Sanierungsverwalters ergebe sich zudem, dass die Gläubiger mit einer deutlich höheren Quote rechnen könnten.

Zu besseren Preisen verkaufen

Das zur maroden Signa-Gruppe von René Benko gehörende Unternehmen hat sich wie berichtet von den Gläubigern die Zustimmung zu einer Treuhandlösung geholt. Dadurch sollten die Immobilien bzw. Beteiligungen an Projektgesellschaften geordnet und damit zu besseren Preisen verkauft werden.

Der Fall zieht sich bereits seit Ende April hin: Das Handelsgericht Wien bestätigte damals den Treuhandplan, das Oberlandesgericht Wien hat daraufhin dem Rekurs der Finanzprokuratur als vermeintliche Gläubigerin stattgegeben. Nun wird der Rechtsstreit mit einem Revisionsrekurs vor dem Obersten Gerichtshof ausgetragen - mit dem Ziel, dass der OGH dem Sanierungsplan zustimmt oder den Fall neuerlich dem Handelsgericht zuweist.