Der Flughafen Wien-Schwechat trifft für kommenden Samstag Maßnahmen, um mögliche Störaktionen der Klimaaktivistengruppe Letzte Generation abzuwehren. Das gab Flughafen-Wien-Vorstand Günther Ofner bei einer Pressekonferenz am Dienstag bekannt. Die Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation kündigten zuvor für Samstag, 27. Juli, Protestaktionen auf Flughäfen in mehreren Ländern, darunter auch Österreich, an.

„In voller Alarmbereitschaft“

Man sei mit 670 Polizistinnen und Polizisten „in voller Alarmbereitschaft“ an Ort und Stelle und überwache das Gelände zusätzlich mit Drohnen, so Ofner. Die knapp 24 Kilometer Flughafenzaun könne man ohne elektronische Überwachung nicht anders schützen. Zwar habe Sicherheit das ganze Jahr über einen hohen Stellenwert am Wiener Flughafen, doch für Samstag seien es „besondere Maßnahmen als Reaktion auf die Ankündigung“. Er hoffe, dass größere Probleme somit abgewendet werden können. Weiters hob Ofner hervor, dass „das österreichische Strafgesetzbuch die Sicherheit des Luftverkehrs in besonderer Weise schützt“ und wies auf die Strafausmaße bei Störungen des Flugverkehrs hin.

Gelände wird permanent überwacht

Seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich hieß es auf APA-Anfrage, dass aufgrund der Aufrufe und Ankündigungen „weitere Vorkehrungen in personeller Hinsicht getroffen worden“ seien. Das Flughafengelände werde permanent per Video und elektronisch überwacht. „Sowohl Polizeibeamte als auch die Mitarbeiter der Airport-Security bestreifen und überwachen kontinuierlich alle sicherheitsrelevanten Bereiche.“

Schwere strafrechtliche Konsequenzen

Verwiesen wurde von der Polizei auch auf schwere strafrechtliche Konsequenzen bei entsprechenden Störaktionen. Die Handlungen können als vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (Paragraf 186 Strafgesetzbuch) gewertet werden und im Maximalfall eine lebenslange Haftstrafe mit sich bringen. Zudem könnten die „erheblichen wirtschaftlichen Schäden, die derartige Störaktionen verursachen“ zu „persönlichen Schadenersatzansprüchen gegen die Beteiligten führen“. Neben den rechtlichen Konsequenzen bestehe durch das unkontrollierte Betreten des Betriebsbereiches des Flughafens auch ein „ernsthaftes Verletzungsrisiko für die handelnden Personen“.

Vorgehen nach 3D-Prinzip

Der Aktionismus der Klimabewegung habe sich bisher auf das Blockieren von Straßen konzentriert, ein Einschreiten nach der Strafprozessordnung sei „kaum notwendig“ gewesen, betonte die Landespolizeidirektion Niederösterreich. Generell gehe die Exekutive nach dem sogenannten 3D-Prinzip vor. Zunächst seien Dialog und Deeskalation vorgesehen, erst dann das Durchsetzen, also der Abtransport von Personen und Barrikaden.