Der Automobilclub ÖAMTC macht darauf aufmerksam, dass bei Pauschalreisen auch Extremtemperaturen als Grund für eine unentgeltliche Stornierung geltend gemacht werden können. „Bedeutet die außergewöhnliche Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein“, erklärte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Im Fall von Unklarheiten riet sie dazu, umgehend Kontakt mit dem Reisebüro aufzunehmen.
Auch im Fall der Schließung von Sehenswürdigkeiten oder touristischen Attraktionen sei Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter ratsam. „Wenn aufgrund der Hitze Sehenswürdigkeiten nicht besucht werden, die aber in der Pauschalreise mitgebucht wurden, und keine Alternative angeboten werden kann, haben Urlauberinnen und Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung“, so Pronebner. Der ÖAMTC verwies in diesem Zusammenhang auf die griechische Akropolis in Athen, die in der Vergangenheit wegen extremer Hitze immer wieder zeitweise gesperrt worden war.
Nicht von Reisewarnung abhängig
Durch Trockenheit, extreme Temperaturen und Winde herrscht zudem aktuell in vielen Urlaubsländern erhöhte Gefahr für Waldbrände. „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies ist sehr oft bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt.“
Kurzfristig und schnell reagieren
Eine kostenfreie Stornierung ist laut dem Club allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand am griechischen Festland werde beispielsweise die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. „Startet der Urlaub erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren“, so die Expertin.
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug laut ÖAMTC dagegen nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung einer individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hänge vom Recht des jeweiligen Landes ab. Im Ernstfall empfehle sich jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der Unterkunft, um gegebenenfalls auch eine Kulanzlösung zu erreichen.