Die Immobilienfirma Signa Prime war das schimmernde Juwel in René Benkos Reich. In den Plänen von Masseverwalter Norbert Abel spielte dieser Teilbereich des Pleite-Unternehmens von René Benko eine entscheidende Rolle. Er wollte die Verkäufe der Signa-Prime-Luxus-Immobilien über eine Treuhand abwickeln. Und hätte damit, so die Meinung der Befürworter dieser Lösung, Zeit und Geld für die Gläubiger gewonnen, die mehr aus den Verkäufen herausholen wollten.

Die Finanzprokuratur hatte als Anwältin der Republik jedoch Rechtsmittel gegen diesen Sanierungsplan von Signa Prime eingelegt – mit Erfolg. Man glaubt offenbar nicht daran, dass ein längerer Zeitraum für die Verkäufe mehr Geld bringe. Und: Wolfgang Peschorn hatte dem Sanierungsplan bei der Gläubigersitzung im März, bei der er als Finanzprokuratur-Chef die Interessen der Republik Österreich vertrat, nicht zugestimmt und sich stattdessen für einen Konkurs ausgesprochen, um die Angelegenheit vollumfänglich aufklären zu können. 

Das Oberlandesgericht entschied im Sinne der Finanzprokuratur, und, dass die Luxus-Immobilien innerhalb von zwei Jahren verkauft werden müssen.

Das offizielle Statement

Offiziell im Wortlaut liest sich die Erklärung des Masseverwalters so: „Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien über den Rekurs gegen den Beschluss, mit dem der am 18.03.2024 abgeschlossene Sanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG vom Handelsgericht Wien zu AZ 6 S 203/23w bestätigt wurde, liegt vor: Der angefochtene Beschluss wurde vom Oberlandesgericht Wien dahingehend abgeändert, dass dem am 18.03.2024 abgeschlossenen Sanierungsplan die Bestätigung versagt wird. Der ordentliche Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof wurde zugelassen. Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt. Die Unternehmensfortführung der SIGNA Prime Selection AG bleibt sohin weiterhin aufrecht.“

Das heißt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann beim Obersten Gerichtshof noch beeinsprucht werden.

Laut einem „Standard“-Bericht von Mitte Juni hat die Signa Prime beim Finanzamt ein Guthaben, statt Schulden. Sollte die Signa Prime ein Guthaben statt Schulden bei der Finanz haben, dann wäre die Republik keine Gläubigerin mehr und es gäbe keine rechtliche Grundlage für ihren Einspruch gegen eine Treuhandlösung, schrieb die Zeitung damals. Dies wurde offenbar beim OLG-Entscheid nicht berücksichtigt.