Künftig dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den Titel Meister bzw. Meisterin führen – und auch vor dem Namen in Dokumente eintragen lassen. Das wird durch eine Gewerberechtsnovelle möglich, die nun im Nationalrat beschlossen wurde, teilte die Wirtschaftskammersparte Gewerbe und Handwerk mit.

Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster: „Meisterliche Leistungen sollen sichtbar sein und die Anerkennung erfahren, die sie verdient haben. Wir brauchen in Österreich noch mehr Meisterinnen und Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“

Um diese Berufsbilder geht es

Der Meistertitel, den bereits alle Meisterinnen und Meister im Handwerk seit 2020 tragen dürfen, wird nun auch für Gewerbe möglich, die in der Öffentlichkeit bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Es geht um die Berufsbilder Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren, Fußpflege, Massage, Bestattung, Vulkaniseur, Waffengewerbe (Büchsenmacher) und Sprengungsunternehmen.