Kennen Sie das? Sie haben ein gültiges Ticket, keine ansteckenden Krankheiten, alle nötigen Reisedokumente, haben rechtzeitig eingecheckt und sind früh genug am Flughafen – laut Boardingpass sitzen Sie aber auf „WL“: Das ist die Warteliste. Es ist ungewiss, ob Sie überhaupt an Bord dürfen. In diesem Fall hat die Airline Ihren Flug überbucht, weil rein statistisch gesehen pro Flug ein bestimmter Prozentsatz an Passagieren ausfällt und man das Flugzeug aus mehreren Gründen, auch Nachhaltigkeit wird gern genannt, unbedingt auslasten möchte. Für Passagiere und Konsumentenschützer sind dies keine vertretbaren Gründe.
Alternative Beförderung und Geld
Zu den Fluggastrechten gehört in diesem Fall eine alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt samt Betreuungsleistungen (wie Erfrischungen, Speisen, Getränke, Hotel, Transfers etc.) im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Hinzu kommt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, deren Höhe von der Länge der Flugstrecke abhängt: Bei Flügen bis zu 1500 km sind es 250 Euro, bei Flügen innerhalb der EU ab 1500 km sind es 400 Euro. Bei Flügen von 1500 km bis 3500 km außerhalb der EU stehen Betroffenen 400 Euro zu, bei Distanzen darüber hinaus sind es 600 Euro.
Alternativ können die Ticketkosten zurückverlangt werden, wenn auf die Buchung verzichtet wird – wer sich auf Ausgleichszahlungen in Form von Gutscheinen oder Bonusmeilen einlässt, bekommt unter Umständen mehr als die Ticketkosten.