Der Sommerurlaub stellt für viele Personen eine der größten Ausgaben im Jahr dar. Die Pauschalreise, also ein Gesamtpaket aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen (z. B. Beförderung und Unterbringung), das von einem Reiseveranstalter angeboten wird, erfreut sich dabei großer Beliebtheit.
Die Besserstellung von Pauschalreisenden gegenüber Individualreisenden beruht auf folgendem Grundgedanken: Bucht der Verbraucher eine Pauschalreise und bezahlt diese im Voraus, so trägt er grundsätzlich das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters. Um zu verhindern, dass Reisende in einer solchen Situation auf den Kosten sitzen bleiben oder im Ausland festhängen, sind Reiseveranstalter auf Basis der EU-Pauschalreiserichtlinie gesetzlich zur Insolvenzabsicherung verpflichtet. Sie müssen sicherstellen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und für die Rückbeförderung gesorgt ist, falls die Reiseleistungen nicht (mehr) erbracht werden (können) – wie das aktuell beim deutschen Reiseveranstalter FTI der Fall ist, dessen Insolvenz auch Reisende aus Österreich betrifft.
Im Vergleich dazu ist das Risiko für Individualreisende, die z. B. Flug und Hotel gesondert buchen, kleiner, weil sie Verträge mit verschiedenen Unternehmern abschließen. Sollte einer davon insolvent werden, ist der drohende Ausfall geringer. Deshalb gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine vergleichbare Insolvenzabsicherung wie bei Pauschalreisen vorschreibt. Bei Individualreisen muss sich der Verbraucher daher selbst um eine entsprechende Absicherung kümmern, etwa durch den Abschluss einer Reiseversicherung.
Stefan Königshofer und Wolfgang Braza lehren am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht