Eine Firma auf Mauritius und der Versuch, vor 14 Jahren mehr als 300.000 Euro Steuern zu hinterziehen. Das sind die zentralen Bestandteile der Anklage in einer Gerichtsverhandlung, die sich um das Wirken des Investors Hans Kilger dreht. Dieser ist in der Steiermark gut bekannt, gründete 2015 die Domaines Kilger in Fötschach und drückt seit geraumer Zeit vor allem der Südsteiermark seinen Stempel auf. „Mehr als 50 Millionen Euro“, so sagte es Kilger in einem Interview mit der Kleinen Zeitung, hätte er in der Steiermark in Summe bereits investiert. Zuletzt stellte er seine Unternehmensgruppe dort nach einigen Insolvenzen von Beteiligungen neu auf.
Am Landgericht München musste sich Kilger jetzt aber primär mit seinem Agieren in der Vergangenheit auseinandersetzen. Dieses bewertet eine Richterin jedenfalls als schuldhaft, wie das deutsche Handelsblatt berichtet, und verurteilte Kilger wegen versuchter Steuerhinterziehung. 200 Tagessätze zu je 540 Euro muss der Investor, im Brotberuf Steuerberater, zahlen – in Summe also 108.000 Euro. Davon gelten laut Handelsblatt wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ 30 Tagessätze als abgegolten. Bleiben also immer noch 91.800 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anwälte Hans Kilgers legten umgehend Revision ein. Sie zeigen sich nach wie vor überzeugt, dass Kilger unschuldig sei.
Kilger: „Kein Strafbestand verwirklicht“
Als Berater habe Kilger das Modell auch Klienten weiterempfohlen, meint die Staatsanwaltschaft. Die daraus resultierenden Anklagepunkte auf Beihilfe und Anstiftung wurden aber wieder fallen gelassen. Das Handelsblatt schreibt von einem „Tauschgeschäft mit der Staatsanwaltschaft“. Kilger hätte im Rahmen eines Rechtsgesprächs eingeräumt, einiges falsch gemacht zu haben, im Gegenzug wurden eben die Anstiftungs- und Beihilfevorwürfe ad acta gelegt. Ein Geständnis Kilgers sei das allerdings nicht gewesen, betonen die Anwälte des Investors.
Hans Kilger selbst betont auf Anfrage der Kleinen Zeitung, dass das Urteil „noch nicht rechtskräftig ist“. Die lange Zeitspanne seit den „angeblichen Vorfällen“ würde die „Komplexität dieses Falls unterstreichen“. Selbst sei er weiter „der festen Überzeugung, dass kein Straftatbestand verwirklicht wurde“. Der Auffassung Kilgers zufolge sei es eine „rechtmäßige Steuergestaltung“ gewesen.
Am juristischen Wort ist nun jedenfalls der Bundesgerichtshof.