Mit dem Start der EM am Freitag werden etliche Fans viel Zeit mit Fußball-Schauen verbringen. Doch was tun, wenn das Match, bei dem man mitfiebern möchte, während der Arbeitszeit stattfindet?

Darf man im Fandress erscheinen oder Flaggen schwenken? Der dringende Rat der Arbeiterkammer Oberösterreich: Wer während der Arbeit dem runden Leder frönen will, sollte vorher mit dem Chef klären, was geht und was nicht. Andernfalls könnte man schlimmstenfalls den Job riskieren.

Alkoholverbot auch am Abend

Ob man seinen Platz mit Flaggen schmücken oder in Fußballkluft zur Arbeit erscheinen darf, hängt etwa von der Art der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr kann der Arbeitgeber Fandressen und -artikel verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten im Vorhinein mit der Chefin oder dem Chef klären, was geht und was nicht.

Wer lieber gleich Zeitausgleich oder Urlaub nehmen will, um sich dem Fußballfieber besser hingeben zu können, muss das – wie in Nicht-Euro-Zeiten auch – vorher mit dem Arbeitgeber klären und darf nicht einseitig fernbleiben. Ebenfalls keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Herrscht Alkoholverbot am Arbeitsplatz, dann gilt dieses auch in EM-Zeiten und sogar für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

„Schauen Sie die Spiele nicht heimlich“

„Auch wenn die Euphorie in den nächsten Wochen groß sein sollte, gelten bestimmte Spielregeln. Sowohl im Stadion als auch am Arbeitsplatz“, warnt der oberösterreichische AK-Präsident Andreas Stangl. Denn in den meisten Jobs sei Fernsehen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten man im Betrieb Fußball schauen (oder Radio hören) wollen, müsse man das vorher mit der oder dem Vorgesetzten abklären.

„Schauen Sie die Spiele daher nicht heimlich und hinter dem Rücken der Chefin oder des Chefs im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet“, so Stangl. Besser sei es, im Vorfeld „eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt“.