Anlässlich der Geburt ihres Kindes sehen viele Kollektivverträge für frischgebackene, berufstätige Väter einen Freistellungsanspruch für einen bis drei Tage vor. Der sogenannte Papamonat (mit dem Familienzeitbonus als Geldleistung) gibt Vätern nicht nur mehr Zeit, um gemeinsam mit der Mutter des Neugeborenen zu Hause bleiben zu können, sondern wurde auch rechtlich und wirtschaftlich attraktiver gemacht. „Wir merken in den Beratungen aber, dass dies vielen Vätern noch nicht bewusst ist“, sagt die AK-Expertin Bernadette Pöcheim.
1570 Euro und Rechtsanspruch
Konkret wurde der Familienzeitbonus für Geburten ab dem 1. August 2023 verdoppelt und beträgt nunmehr etwa 1570 Euro für diesen Monat. „Anders als früher, wird der Familienzeitbonus auch nicht mehr von einem späteren Kinderbetreuungsgeldbezug in Abzug gebracht. Und es gibt einen Rechtsanspruch auf Freistellung, der von der Beschäftigungsdauer im Betrieb unabhängig ist.“ Es müsse allerdings die Meldefrist von zumindest drei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eingehalten werden - „einvernehmlich ist auch eine Kürzung möglich“.
Wichtige Fristen
Die Geburt ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden, und spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Der Papamonat kann frühestens ab Entlassung der Mutter aus dem Krankenhaus und maximal bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. Es besteht ein Kündigungsschutz. Väter bekommen von der zuständigen Krankenkasse 52,46 Euro täglich, was die erwähnte Summe von etwa 1570 Euro erklärt. Die Zahlung ist bei der zuständigen Krankenkasse in den ersten 121 Tagen zu beantragen. Unabhängig vom Papamonat gibt es den Karenzurlaub für Väter.