Es waren bedrückende Bilder, die am Wochenende aus der Steiermark, dem Burgenland, Kärnten und Niederösterreich zu sehen waren. Unzählige Unwetter zogen über Österreich, Hagel, Starkregen mit Überflutungen und Sturmböen hinterließen zahlreiche Verwüstungen. Nach dem ersten Schock stehen Betroffene nun häufig vor der Frage, wie man mit den entstandenen Schäden umgehen kann. Vielerorts sind diese beträchtlich.

„Genaue Schadenszahlen liegen noch nicht vor, aber wir rechnen mit Schäden in der Höhe von mehr als fünf Millionen Euro allein bei der Wiener Städtischen“, heißt es etwa von Doris Wendler, Vorstandsdirektorin bei der Wiener Städtischen.

Notreparaturen werden bezahlt

Wie aber sollen Geschädigte nun reagieren? „Gerade nach schweren Unwettern und Naturkatastrophen ist eine schnelle Schadensabwicklung notwendig“, sagt Wendler. Wichtig sei, dass Betroffene „nach den ersten Aufräumarbeiten die Schäden mit Fotos dokumentieren und – wenn möglich – sollten zerstörte oder beschädigte Sachen nicht gleich weggeworfen, sondern aufgehoben werden“, so Wendler. Wichtig ist es, das genaue Schadensdatum samt Uhrzeit festzuhalten.

Versicherer wie die Allianz schreiben auf ihrer Webseite, dass Notreparaturen „gleich selbst durchgeführt werden können“. So sollen „drohende Folgeschäden“ vermieden werden. Die Kosten dieser provisorischen Behebung würden von der Versicherung übernommen. Dennoch gilt auch in diesem Fall: Zuvor muss der Schaden ausreichend dokumentiert werden. In der Regel beauftragt die Versicherung dann einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung.

Welche Versicherung ist zuständig?

Die Arbeiterkammer verweist bei Sturm- und Hagelschäden wiederum zunächst einmal auf die jeweilige Zuständigkeit des Versicherungs-Produkts: „Wird zum Beispiel das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Sparte Sturm in der Eigenheimversicherung auf. Kommt es in weiterer Folge zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das grundsätzlich die Haushaltsversicherung.“

Bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen (wie etwa Starkregen), Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung, bieten die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherungen laut AK „Produkte mit begrenzter Deckung an (häufig zwischen 4000 und 10.000 Euro)“. In hochwassergefährdeten Gebieten könne es sogar sein, „dass man gar keine Deckung bekommt“.

In Summe gilt freilich stets: Die Deckungsumfänge sind bei Versicherungen von Anbieter zu Anbieter verschieden. Welche konkreten Gegenstände inkludiert sind, kann also nur den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden.

Hilfe aus dem Katastrophenfonds

Darüber hinaus leistet übrigens auch das Land Steiermark Hilfe aus dem Katastrophenfonds. Hierbei geht es um Entschädigungen für privates Eigentum, das beschädigt oder vernichtet wurde. Wollen Betroffene Unterstützung in Anspruch nehmen, müssen sie sich zunächst an ihre Wohnsitzgemeinde wenden und einen sogenannten „Privatschadensausweis“ einbringen, wie es vom Land Steiermark am Montag heißt. Möglich ist das auch per „e-Government von zu Hause aus“.

Umfasst sind laut dem Land „Schäden an Gebäuden und Inventar, Ernte, Flur, Vieh und Wald, privaten Straßen und Forstwegen sowie Schäden durch Erdrutsche“.

Der Katastrophenfonds wirkt „subsidiär“. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden.