Im Markenstreit um den „Big Mac„ muss McDonald‘s vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Niederlage einstecken. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass der Markenschutz weiter eingeschränkt wird. Der Fast-Food-Konzern verliert demnach die europäischen Markenrechte am „Big Mac„ für Geflügelprodukte. (Az. T-58/23)

McDonald‘s habe keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Marke fünf Jahre lang ununterbrochen genutzt worden sei, begründete das Gericht sein Urteil. Der Streit hatte bereits 2017 begonnen. Damals stellte die irische Schnellrestaurantkette Supermac‘s beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Antrag, die Marke „Big Mac„ in der EU zu löschen.

Das EUIPO gab dem Antrag Anfang 2019 teilweise statt. Unter anderem für Geflügelprodukte ließ es den Markenschutz aber bestehen. Supermac‘s wandte sich an das EU-Gericht, welches die Entscheidung des EUIPO nun aufhob und teilweise änderte.

„Nicht genügend Beweise erbracht“

So stellte es fest, dass McDonald‘s beispielsweise nicht genügend Beweise für die Nutzung der Marke „Big Mac„ für Hühnchensandwiches erbracht habe. Es fehlten Angaben unter anderem zu den Verkaufsmengen.

EU-Markenrechte, sogenannte Unionsmarken, gelten in der gesamten Europäischen Union und bestehen neben nationalen Marken. Gegen das Urteil kann McDonalds‘ noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgehen.

Der Konzern erklärte am Mittwoch zu der Entscheidung, der „legendäre Big Mac„ werde von Kunden in ganz Europa geliebt. McDonald‘s freue sich darauf und sei stolz, weiter für lokale Gemeinschaften zu arbeiten.