Dass das reguläre und das tatsächliche Alter, in dem die Österreicher ihre Pension antreten, auseinanderklafft, ist nichts Neues. Wohl aber, dass es in Kärnten seit 2015 am stärksten gestiegen ist – freilich auf niedrigem Niveau. Ökonom Dénes Kucsera vom Thinktank Agenda Austria hat auf Basis von Sozialversicherungsdaten eine Auswertung vorgenommen. Resultat: Das faktische Pensionsantrittsalter ist in Kärnten von 59 Jahren im Jahr 2015 auf 60,7 Jahre im Jahr 2023 gestiegen. Das Erstaunliche: Es ist – gemeinsam mit der Steiermark – der höchste Anstieg. Das weniger Erstaunliche: Der Anstieg ist deshalb so groß, weil Kärnten und die Steiermark das niedrigste Ausgangsalterslevel hatten.

60,7 Jahre ist auch der Pensionsantritts-Altersdurchschnitt von ganz Österreich im Jahr 2023. Laut Kucsera ist es niedriger als in den 1970er-Jahren, als es 61,3 Jahre betrug.

Vielschichtige Gründe

Warum steigt das Alter, aber warum nur so spärlich? „Man kann den Grund, wann jemand seine Pension antritt, unmöglich an einem einzigen Aspekt festmachen“, sagt Kucsera. Der Zeitpunkt, in Pension zu gehen, sei eine zutiefst individuelle Entscheidung, die sich nicht nur an wirtschaftlichen und gesundheitlichen Motiven orientiere, sondern eben auch an pragmatischen nach dem Motto: Ich arbeite noch das Kalenderjahr fertig. Oder: Ich gehe mit meinem Partner gleichzeitig.

Kucsera fand auch heraus, dass der Gap, der Unterschied zwischen dem Antrittsalter der Frauen und der Männer, seit 2015 größer geworden ist, und zwar in allen Bundesländern. „Mit der stufenweisen Erhöhung des Frauenpensionsalters wird sich das aber wieder ändern.“

© Agenda Austria
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So hoch ist die durchschnittliche Pension

Mit dem Antrittsalter, den Versicherungsmonaten (die seit 2015 um 30 Monate auf 456 Monate zunahmen) und der Inflation steigt auch die Pensionshöhe bei den Pensionsneuzuerkennungen. In Kärnten betrug sie 1340 Euro im Jahr 2015. Sie stieg auf 1826 Euro im Jahr 2023. In der Steiermark stieg sie von 1349 Euro auf 1864.

Dénes Kucsera: „Zutiefst private Entscheidung“
Dénes Kucsera: „Zutiefst private Entscheidung“ © Elke Mayr/Agenda Austria