Im Streit zwischen der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) und der UniCredit gibt es ein neues Urteil. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die erstinstanzliche Entscheidung der Übernahmekommission bestätigt, laut der die 3 Banken keine übernahmerechtlichen Angebotspflichten verletzt hätten, teilten die Oberbank, BKS und BTV am Freitag mit. Die UniCredit habe damit eine weitere gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Eintritt der Generali 3 Banken Holding in die Syndikatsstruktur der 3-Banken-Gruppe im Jahr 2003 eine Angebotspflicht auslösen hätte müssen. Denn hätte eine Angebotspflicht bestanden, hätten die Stimmrechte der Syndikatsmitglieder in den jeweiligen Hauptversammlungen ruhen müssen. Wegen weiterer Aktienkäufe der Generali 3 Banken Holding im Jahr 2020 hätten auch in diesem Jahr die Stimmrechte ruhen müssen, so das Argument. „All dem wurde nun vom OLG Wien eine Absage erteilt“, schreibt die BKS Bank am Freitag in einer Aussendung.

„Unsere Freude ist groß und wir hoffen sehr, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien eine Kursänderung bei UniCredit bewirken wird, diesen für sie aussichtslosen Rechtsstreit beizulegen, zumal das OLG Wien auch keinen ordentlichen Revisionsrekurs an den OGH mehr zugelassen hat“, so BKS-Vorstandsvorsitzende Herta Stockbauer.

„Bis jetzt kein Rechtsmittel ausgelassen“

Laut der 3-Banken-Gruppe wollte die UniCredit mit dem Verfahren erreichen, dass den bei Oberbank, BKS und BTV jeweils zum Schutz vor einer Übernahme durch die UniCredit eingerichteten Syndikaten kein Stimmrecht in den Hauptversammlungen der 3 Banken zusteht. „In diesem Fall hätte die UniCredit als größter Einzelaktionär in allen Hauptversammlungen das Sagen und könnte die 3 Banken übernehmen“, schreibt die Oberbank.

Das OLG habe keinen ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) mehr zugelassen. Oberbank-Chef Franz Gasselsberger geht dennoch davon aus, dass die UniCredit versuchen wird, den OGH anzurufen. „Bis jetzt hat die UniCredit jedenfalls kein Verfahren und kein Rechtsmittel ausgelassen“, so Gasselsberger.

Die UniCredit hielt sich zu dem Urteil vorerst bedeckt. Von der UniCredit-Tochter Bank Austria hieß es am Freitag auf APA-Anfrage, dass man die Entscheidung nun prüfen werde.