Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden. Allerdings ist laut dem Urteil nicht jedes Streifenmuster auf Sporthosen generell verboten.
Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht die Markenrechtsklage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. „Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen“, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nike und Adidas schon 2005 vor Gericht
Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Unternehmen wegen ihrer Markenrechte vor Gericht streiten. 2005 hatte ein Gericht Nike den Verkauf von Schuhen mit zwei Streifen untersagt, weil diese dem Adidas-Logo zu ähnlich waren.