Die OMV hat am Mittwoch davor gewarnt, dass der russische Gazprom-Konzern seine Gaslieferungen an die OMV einstellen könnte, weil die für Gazprom bestimmten OMV-Zahlungen für Gas nach einem ausländischen Gerichtsurteil möglicherweise gepfändet werden könnten. Im Falle einer Zwangsvollstreckung hält es die OMV für wahrscheinlich, „dass Gazprom Export die Gaslieferungen im Rahmen des Gasliefervertrages mit der OMV Gas Marketing & Trading GmbH einstellen und damit den österreichischen Gasmarkt beeinträchtigen wird“, heißt es dazu vom Unternehmen und verweist auf das Verhalten von Gazprom Export in ähnlichen Situationen.
Gleichzeitig wird betont, Vertragskunden jedenfalls mit Gas aus anderen Quellen versorgen zu können. Das europäische Energieunternehmen, das mit dem Gerichtsurteil seine Forderungen durchsetzen will, wurde nicht namentlich genannt und ist auf Anfrage auch dem österreichischen Energieregulator E-Control und dem Energieministerium in Wien nicht bekannt.
Gewessler: „Aktuell keine Einschränkungen“
„Die Expertinnen und Experten im Klimaschutzministerium prüfen die aktuellen Entwicklungen gerade im Detail“, sagte die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) dazu in einer Stellungnahme. „Aktuell sind die Lieferungen nach Österreich ohne Einschränkungen aufrecht.“ Sie rief die österreichischen Versorger auf, den Aufbau von Lieferbeziehungen für nicht russisches Erdgas so rasch wie möglich voranzutreiben.
Die E-Control erklärte dazu, dass die Gasversorgung des österreichischen Marktes im kommenden Winter jedenfalls gesichert sei. Das Szenario eines Ausfalls russischer Gaslieferungen sei in entsprechenden Berechnungen zur Versorgungslage der E-Control bereits enthalten. Die Speicher in Österreich seien bereits zu rund 77 Prozent gefüllt und es gebe alternative Importmöglichkeiten über Deutschland und Italien. Dies sollte auch für den Winter 2025/26 gelten, da bis dahin weitere Infrastrukturausbauten fertiggestellt werden, heißt es in einer Stellungnahme der E-Control. Weiters geht die E-Control davon aus, dass die Gasversorger die notwendigen Maßnahmen für mögliche Lieferausfälle getroffen haben.
Weiterer Rechtsstreit
Unterdessen gab das Handelsgericht in St. Petersburg am Mittwochvormittag der bereits zweiten Gazprom-Klage gegen eine OMV-Tochter recht. Dies resultierte aus dem Eintrag auf der offiziellen Gerichtsseite im Internet. Laut der russischen Nachrichtenagentur Tass verbot das russische Gericht konkret der OMV Gas Marketing & Trading GmbH, ein Verfahren vor dem Stockholmer Schiedsgericht fortzuführen. Für den Fall, dass die österreichische Firma dieses Verbot ignoriere, müsse sie an Gazprom Export eine Pönale in der Höhe von 575 Millionen Euro bezahlen.
Bereits im April hatte das Petersburger Gericht auf Antrag von Gazprom entschieden, der OMV Exploration & Production GmbH zu untersagen, ein anderes Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof in Paris fortzusetzen. OMV-Chef Alfred Stern hatte die Gazprom-Klagen an russischen Gerichten Ende April heftig kritisiert: „Wir sehen diese Verfahren als illegitim an und erkennen auch den Gerichtsstand St. Petersburg nicht an, da wir vertraglich geregelt haben, wie und wo mögliche Dispute geregelt werden müssen“, hatte er gegenüber der APA erklärt.
Die OMV hat mit Gazprom einen Gasliefervertrag bis 2040. Sie bezieht auch Gas auch aus eigener Produktion in Österreich und Norwegen und von anderen Produzenten. Die OMV hat nach eigenen Angaben auch langfristige LNG-Lieferverträge abgeschlossen, die am Terminal in Rotterdam nach Europa importiert werden. Zudem nehme man als potenzieller Käufer an den Versteigerungen der gemeinsamen Gaseinkaufsplattform der EU teil und verfüge auch über die notwendigen Transportkapazitäten.