Börsenhandel fast zum Nulltarif, niederschwellig ausgeführt über das Smartphone. Dazu eine tendenziell benutzerfreundliche Oberfläche der ausschließlich digitalen Dienstleistung. Gilt Robinhood in den USA als Wegbereiter der sogenannten „Neobroker“, sind es heute Namen wie Trade Republi oder Scalable Capital, die sich im Zentrum Europas tummeln. Und die sich auf die Fahnen heften, die Art und Weise, wie Privatanleger investieren, zu revolutionieren. Speziell zu Corona-Zeiten hatten derlei Broker massiven Zulauf. Trade Republic etwa ließ zu Jahresbeginn wissen, dass „vier Millionen Kunden aktuell ein Vermögen von rund 35 Milliarden Euro verwalten“.

Auf regulatorischer Seite zeichnet sich für einige der Wachstumskaiser jetzt aber Ungemach ab. Neobroker setzen bei ihrer Finanzierung stark auf sogenanntes „Payment for Order Flow (PFOF)“. Diese Zahlungen resultieren aus dem Geschäftsmodell der Broker, die häufig Kauf- und Verkaufsaufträge von Kunden nur weiterleiten. Und zwar an Handelsplattformen oder -plätze, die anschließend die Transaktion ausführen. Während diese „Market-Maker“ von der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis profitieren, zahlen sie den Neobrokern eine kleine Gebühr für den Auftrag. Ein wichtiges Vehikel, das es den digitalen Brokern erst ermöglicht, auf ihren Plattformen verhältnismäßig günstige Transaktionen anzubieten.

Nun haben sich EU-Staaten und EU-Parlament aber darauf verständigt, genau diese PFOF-Zahlungen künftig zu verunmöglichen. Wurde ein erster Vorstoß der EU-Kommission 2021 noch vereitelt, scheint jetzt am Verbot kein Weg vorbei zu führen. Spätestens mit 30. Juni 2026 soll es auch in jenen Staaten in Kraft treten, die ihren Marktteilnehmern eine Ausnahme genehmigten.

Warum die PFOF-Zahlungen überhaupt in die Kritik gerieten? Nun, der zentrale Vorwurf lautet, die Bestellungen würden von den Neobrokern nicht an jene Handelsplätze weitergeleitet, die die besten Kurse bieten, sondern an diejenigen, die mit den höchsten Rückvergütungen aufwarten. Die Broker wiederum sehen in der Maßnahme einen „Riesenerfolg für die Monopolbörsen“, zulasten des Wettbewerbs und der Nutzer. Übrigens: Bei Bitpanda, dem österreichischen Primus, betont man, „in keiner Weise mit PFOF-Zahlungen zu arbeiten“. Das würde „nicht dem Businessmodell entsprechen“.

Zwei Tipps der Aufsichtsbehörde

Sehr genau blickt man freilich auch bei Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) auf das Treiben der neuen Marktteilnehmer. Prinzipiell verfolge man bei Finanzdienstleistern einen „technologieneutralen Aufsichtsansatz“, heißt es auf Anfrage. Was aus Kundensicht zu beachten ist? Bei der FMA verweist man auf „zwei wichtige Schritte“. Zunächst empfiehlt die Behörde, auf der FMA-Webseite nachzusehen, ob der jeweilige Anbieter eine „Konzession“ aufweisen kann. Tut er das, wie es bei den meisten großen Neobrokern zumindest für einige Segmente der Fall ist, garantiert die FMA für das Geschäft in Österreich ein „hohes Niveau an Konsumenten- und Verbraucherschutz“. Liegt keine Konzession vor, ist prinzipiell schon einmal Vorsicht geboten.

Der zweite, essenzielle Schritt, bevor man die Dienstleistungen eines Neobrokers in Anspruch nimmt? Ein Blick auf die bei der FMA gelisteten Investorenwarnungen. Findet sich das betreffende Unternehmen dort wieder, heißt es für Kunden jedenfalls „Hände weg“, wie bei der Aufsichtsbehörde betont wird. Auch, wenn vom Unternehmen versichert werde, dass man bereits auf die Warnung reagiert hätte.