Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verweist auf ein Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien, wonach Telekom-Anbieter nicht berechtigt sind, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale (auch „jährliches Entgelt“) zu kündigen. Dies sei bei T-Mobile der Fall gewesen – und der VKI ist rechtlich dagegen vorgegangen. Weiters habe das Gericht in zwei Fällen die Einhebung der Servicepauschale als unrechtmäßig angesehen.

Beide Urteile bestätigten die Rechtsansicht des VKI und verurteilen T-Mobile (nunmehr Magenta) zur Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschale. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig. Sollten sie Rechtskraft erhalten, dann gelte die Rückzahlungspflicht auch für länger zurückliegende Zahlungen – bis zu 30 Jahre lang. „Wir sind gespannt, ob T-Mobile die Urteile akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen erheben wird. Die Urteile haben jedenfalls Signalwirkung für die gesamte Branche“, sagt Petra Leupold vom VKI.

VKI-Juristin Petra Leupold: „Die Urteile haben Signalwirkung“
VKI-Juristin Petra Leupold: „Die Urteile haben Signalwirkung“ © VKI

Der Ärger über die Servicepauschale hat dazu geführt, dass die meisten Mobilfunkanbieter seit Februar keine Servicepauschale mehr verrechnen. Verbraucherschützer kritisierten, dass die Kosten aber nicht verschwunden sind, sondern in die bestehenden Tarife eingearbeitet wurden. Die Vergleichsplattform tarife.at sieht das anders, eine eigene Analyse habe ergeben, dass die Entgelte nicht gestiegen seien. „Beim Großteil der Mobilfunker hat die Abschaffung zu einer Reduktion der Kosten geführt“, heißt es von der Online-Plattform. Und: „Die Ergebnisse zeigen, dass die aliquote monatliche Gesamtbelastung lediglich bei Magenta und Red Bull Mobile gestiegen ist, während A1, Drei und Bob die Preise gesenkt haben.“

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