Einen Beliebtheitspreis wird die Servicepauschale hierzulande wohl nicht mehr gewinnen. Seit 2011 – und im Einklang mit der zuständigen Regulierungsbehörde RTR – verrechnen Österreichs Mobilfunker zusätzlich zum monatlichen Entgelt die Pauschale. Diese fällt meist jährlich an und macht rund 30 Euro aus. Und ja, hier springen wir schnell zu Satz eins zurück, vielen Kundinnen und Kunden ist die Pauschale ein Ärgernis. Der Vorwurf: Man wisse nicht, wofür man sie eigentlich bezahle.
Aber ist sie rechtswidrig? „Ja“, sagt dazu der Grazer Anwalt Andreas Kaufmann und beruft sich auf einen Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Oktober 2022. Damals setzte sich der OGH mit einer Servicepauschale bei Fitnesscentern auseinander und erklärte, dass das „weitere fixe Entgelt sachlich nicht gerechtfertigt und daher gröblich benachteiligend und rechtswidrig ist“, wie Kaufmann erinnert. Ein Befund, der laut dem Anwalt auch auf andere Branchen anzuwenden ist und Kreditbearbeitungsgebühren von Banken ebenso wie Servicepauschalen bei Mobilfunkern betrifft. Andreas Kaufmann: „Rechtlich ist die Sachen meiner Meinung nach gegessen – wenn man es durchzieht“.
Präzedenzurteil fehlt noch
Was bei den Mobilfunkern, im Gegensatz zu den Fitnessstudios, jedenfalls fehlt, ist ein höchstgerichtliches Präzedenzurteil. Daran ändert auch die nunmehr publik gewordene Tatsache nichts, dass sechs Kunden gegen die Servicepauschale von A1 und Magenta klagten und vor Wiener Bezirksgerichten gewonnen hätten. Ein Fall sei bereits rechtskräftig, in anderen läuft die Berufungsfrist, berichteten „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“. Die Causen eine, so die Medien, dass die Anbieter entweder keinen Anspruch auf die Bezahlung der Servicepauschale haben oder bezahlte Beträge zurückerstatten müssen.
Es komme jedenfalls „einiges in Bewegung“, schildert auch Andreas Kaufmann. Besonders aufmerksam wird zurzeit jene Verbandsklage beobachtet, die Mitte Jänner von der Arbeiterkammer (AK) beim Handelsgericht Wien gegen A1, Magenta und Drei eingebracht wurde. Diese könnte in weiterer Folge nämlich zu just jener rechtlichen Grundsatzbeurteilung führen.
Für die Branche selbst ist die Sache heikel, obwohl dem Vernehmen nach Rückstellungen für den „Worst Case“, den schlechtesten Fall, gebildet wurden. Kommt es tatsächlich zu einer großflächigen Rückzahlung, wird diese in Summe mit Sicherheit bemerkenswert ausfallen. „Müssten wir für die letzten zehn Jahre zurückzahlen, würde das Hunderte Millionen aus der Industrie ziehen, die für Investitionen fehlen würden“, sagte Drei-Chef Rudolf Schrefl schon im März zur Kleinen Zeitung. Preise für Neukunden und Netzqualität wären laut Schrefl in diesem Fall „nicht haltbar“, die Unternehmen selbst müssten sich künftig „schlanker aufstellen“.
Rückendeckung von RTR
Ob es tatsächlich dazu kommen wird, ist natürlich noch offen. Zumal sich die Mobilfunkindustrie in der jüngeren Vergangenheit stets darauf berief, im Einklang mit der zuständigen Regulierungsbehörde RTR gehandelt zu haben. Tatsächlich übte sich auch der aktuelle RTR-Chef Klaus Steinmaurer diesbezüglich häufig in Rückendeckung und sprach noch zu Jahresbeginn öffentlich davon, dass prinzipiell von einer „rechtlichen Zulässigkeit“ der Servicepauschale auszugehen ist. In einer aktuellen Stellungnahme betont die RTR der Kleinen Zeitung gegenüber, sich zu den aktuellen Urteilen „mangels Kenntnis nicht zu äußern“. Jedenfalls aber seien es nur „Individualurteile“, aus denen kein grundsätzlicher Befund abzuleiten sei.
Klar ist, dass die heimischen Mobilfunker sukzessive ihre Strategie abänderten und mittlerweile bei Neuverträgen auf die pauschale Abgeltung der Services verzichten. Während manche einfach die Grundtarife erhöhten, setzen andere wie Drei jetzt auf die Verrechnung der jeweiligen Serviceleistung, wenn sie eben anfällt. Bei Bestandsverträgen fällt die Servicepauschale freilich vorerst weiter an.