Sechs Kunden haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1 und Magenta geklagt und vor Gericht gewonnen. Diese Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft noch die Berufungsfrist, berichteten „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“ in ihren Montagsausgaben.
In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei Urteile ab, indem sie die Pauschale zurückzahlten, sagte der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation. Strohmayer betreue über 1000 Fälle, schrieb die „Tiroler Tageszeitung“.
Diskussion flammte neu auf
Aber auch die Arbeiterkammer brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber ein. Hier stehen die Urteile noch aus.
Die meisten Mobilfunkanbieter verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale. Sie haben diese 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor rund eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnesscentern gekippt hatte, flammte die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf.