Sechs Kunden haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1 und Magenta geklagt und vor Gericht gewonnen. Diese Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft noch die Berufungsfrist, berichteten „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“ in ihren Montagsausgaben.

In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei Urteile ab, in dem sie die Pauschale zurückzahlten, sagte der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation. Strohmayer betreue über 1000 Fälle, schrieb die „Tiroler Tageszeitung“.

Diskussion flammte neu auf

Aber auch die Arbeiterkammer brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber ein. Hier steht ein Urteil noch aus. Dieses könnte freilich viel weitgreifender sein. Denn jetzt geht es einmal um Einzelverfahren mit einzelnen Kundinnen und Kunden. Die Urteile sagen also per se nichts über ähnlich gelagerte Fälle aus – schon gar nicht können Kundinnen und Kunden daraus einen Rechtsanspruch auf irgendeine Form der Rückzahlung ableiten. Unisono sind die Mobilfunker in diesen Stunden deswegen bemüht, zu erklären, dass in den nunmehrigen Urteilen nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit einer Servicepauschale entschieden wurde. „Vorerst“, muss an dieser Stelle eingefügt werden, stimmt das so.

Die meisten Mobilfunkanbieter verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale. Sie haben diese 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor rund eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnesscentern gekippt hatte, flammte die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf. In den neuen Tarifmodellen der drei großen Anbieter, A1, Magenta und Drei, findet sich eine pauschale Abgabe nicht mehr.