Seit April 2021 – damals mitten in der Pandemie – regelt das Homeoffice-Gesetz die Möglichkeiten von Heimarbeit in Österreich. Nun wird das Gesetz novelliert – und auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet. Der Gesetzesentwurf, der noch bis Dienstag nächster Woche in Begutachtung ist, sieht die „Weiterentwicklung von Homeoffice zu ortsungebundener Telearbeit“ vor, wie es seitens des Wirtschaftsministeriums heißt.
Was bedeutet das? Das Schlüsselwort ist „ortsungebunden“. Es soll also u. a. möglich sein, dass auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – beispielsweise bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus – darunter fällt. Daher wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind. Der Gesetzesentwurf basiert auf einem breiten Kompromiss: Darauf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt.
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nötig
Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, wurde während der Covid-19-Pandemie ein Homeoffice-Paket beschlossen. Damit sollte es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, ohne den Unfallschutz zu verlieren. Zudem wurden auch steuerliche Vorteile eingeräumt. Im Auftrag des Ministeriums wurde 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Homeoffice durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind nun in die Novellierung eingeflossen. „Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs an der Ausweitung von Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung“, wird betont. Was aber weiterhin gilt: Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es aber auch bei der Novelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.