Seit mehr als 25 Jahren, exakt fiel der Startschuss 1998, gibt es in Österreich für unselbstständig Beschäftigte die Möglichkeit, in Bildungskarenz zu gehen. Das soll, so die Intention des Gesetzgebers, deren Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Bis zu einem Jahr kann die Freistellung andauern, bezogen wird in dieser Zeit Weiterbildungsgeld aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung.
Wer die Möglichkeit heute in Anspruch nimmt? 18.000 Frauen standen im zweiten Quartal 2023 nur etwas mehr als 4000 Männern gegenüber. Primär hat das mit der Tatsache zu tun, dass die Bildungskarenz zunehmend an die Elternkarenz angeschlossen wird. Auch, weil sich Kursanbieter auf diese Zielgruppe spezialisierten. So stellte der Rechnungshof schon 2023 fest, dass sich die Anzahl der Personen, die unmittelbar nach der Eltern- in Bildungskarenz ging, innerhalb von nur vier Jahren verzehnfachte.
In Summe orteten die Prüferinnen und Prüfer jedenfalls Reformbedarf. Heuer im März legten der Wirtschaftsminister und das Wirtschaftsforschungsinstut Wifo Änderungspläne vor, die überwiegend als Verschärfung interpretiert wurden. So soll eine Bildungskarenz im Anschluss an die Elternkarenz im Regelfall künftig nicht mehr möglich sein. Just gegen diese Forderung aber stellen sich die Grünen. Was eine Lösung vor den Wahlen im Herbst deutlich verkompliziert.