Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll nun auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus – vor, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit.
Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. Mai.
Breiter Kompromiss
Der Gesetzesentwurf basiert auf einem breiten Kompromiss: Darauf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt. Im Rahmen der Novelle wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.
Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, wurde während der Covid-19-Pandemie ein Homeoffice-Paket beschlossen. Damit sollte es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, ohne den Unfallschutz zu verlieren. Zudem wurden auch steuerliche Vorteile eingeräumt.
Die Schwachstelle
Aber das neue Gesetz hat eine Schwachstelle: Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt, sind Kaffeehaus, Bibliothek und Co nicht erlaubt.