Seit Donnerstag, nahezu zeitgleich zum Beschluss im Bundesrat, ist die Website zur Beantragung des Handwerkerbonus online. Beantragt werden kann der Handwerkerbonus jedoch erst ab 15. Juli. Die Beantragung des Handwerkerbonus wird nur über diese Website möglich sein.
Wer nicht über die technischen Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten verfüge, soll unterstützt werden, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP): Man wolle „ein System“ schaffen, „in welchem jede Person für jede andere Person einen Antrag stellen kann, sofern die notwendigen Dokumente (Ausweis, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) vorliegen.“ So solle es „niederschwellig“ möglich sein, im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis bei der Einreichung zu unterstützen. „Darüber hinaus haben Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe Unterstützung zugesagt. So wird sichergestellt, dass die Antragsstellung für den Handwerkerbonus niederschwellig und einfach gestaltet wird“, so Kocher in einer Aussendung.
Antragstellung soll unkompliziert sein
Tatsächlich wirkt die Website übersichtlich und auf den ersten Blick unkompliziert. In der Antragsmaske - sie ist aktuell jedoch noch nicht verfügbar - werden künftig nur wenige Daten bekannt gegeben werden müssen. Konkret der Name, die Adresse und der IBAN des Antragstellers sowie die Rechnung bzw. die Rechnungen. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Derzeit gibt es die Möglichkeit, einen Infoservice zu abonnieren, „um rechtzeitig über den Start benachrichtigt zu werden“. Außerdem werden Fragen zum Handwerkerbonus beantwortet.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Gefördert werden Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause wie etwa das Ausmalen, der Kücheneinbau oder das Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst. Abgewickelt wird der Handwerkerbonus von der Buchhaltungsagentur des Bundes im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.
Wie viel Geld wann zurückfließen soll
Für den Handwerkerbonus gebe es zwei Förderperioden, nämlich die Kalenderjahre 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2000 Euro pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1500 Euro pro Person und Wohneinheit. Laut Kocher stünden 300 Millionen Euro zur Verfügung: „Pro Förderperiode kann ein Antrag gestellt werden. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist daher die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für die gleiche Adresse in einem Antrag zusammenfassen. Das erleichtert die Antragstellung. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.“