Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Österreichische Warenhandels-AG (Spar) geklagt. Gegenstand des Verfahrens war das unter der Eigenmarke vertriebene Tiefkühlprodukt „Spar Frozen Yogurt“. Die Konsumentenschützer fanden den Joghurtanteil zu gering. Das Landesgericht Salzburg gab ihnen Recht und verurteilte Spar – noch nicht rechtskräftig – wegen Irreführung.
Spar vertreibt österreichweit gefrorene Milch-Joghurt-Erzeugnisse, unter anderem in den Geschmacksrichtungen Natur, Mango und Erdbeere. In der Naturvariante besteht das Produkt aus 40 Prozent pasteurisierter Vollmilch und 23 Prozent Schlagobers, in den anderen Varianten aus 55 Prozent Vollmilch und vier Prozent Schlagobers. Der Joghurtanteil beträgt bei allen Sorten zehn Prozent. „Frozen Yogurts“ anderer Hersteller enthalten laut VKI weit mehr.
Aufmachung irreführend
Das Landesgericht Salzburg beurteilte die Aufmachung als irreführend: Schon die Produktbezeichnung lasse Kundinnen und Kunden auf einen höheren Joghurtgehalt schließen. Im „Österreichische Lebensmittelbuch“ Codex Alimentarius Austriacus müssen bei „Frozen Yogurt“ 60 Prozent der gesamten Milchbestandteile aus Joghurt sein. Außerdem würden Verbraucher annehmen, dass es sich um eine kalorienarme Alternative zu Speiseeis handle, was in diesem Fall auch nicht zutreffe.
„Das Urteil ist erfreulich, denn ein Produkt, das einen so geringen Anteil an Joghurt enthält, hat mit dem Wesen eines Frozen Yogurts nichts zu tun. Sogar klassische Speiseeissorten der Sorte Joghurt enthalten oft einen weit höheren Joghurtanteil als das gegenständliche Tiefkühlprodukt“, sagte VKI-Juristin Barbara Bauer.