Der Schaden für Gemeinden, Wohnbauträger und private Unternehmen durch das von 2002 bis 2017 laufende Baukartell ist für die Chefin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf-Borsch, nicht abschätzbar. „Eine Summe zu nennen, ist unseriös“, sagte sie am Mittwoch im Klub der Wirtschaftspublizisten. Geschädigten-Anwalt Michael Brand hatte kürzlich den möglichen Schaden unter Verweis auf internationale Studien mit 10 bis 17 Milliarden Euro beziffert.

Geschädigte müssen in Zivilgerichtsverfahren nachweisen, welcher konkrete Schaden ihnen durch das Kartell der Bauunternehmen entstanden ist. Man habe gehört, dass derzeit „sehr viele Vergleichsverhandlungen laufen“, so die BWB-Chefin. Die Vereinigung industrieller Bauunternehmen plädiert indes für einen Generalvergleich.

In der Causa Baukartell gibt es bisher neun rechtskräftige Verfahren. Aktuell gibt es laut Harsdorf-Borsch fünf anhängige Verfahren mit potenziellen Geldstrafen in Höhe von 11 Mio. Euro. Man habe 13 weitere Unternehmen mit Ermittlungsergebnissen konfrontiert und stehe kurz vor der Antragsstellung beim Kartellgericht. Insgesamt sei man mit der Aufarbeitung des Baukartells „weit fortgeschritten“. Durch Schadenersatzklagen bzw. -forderungen, etwa von Gemeinde- und Städtebund oder Asfinag, dürfte sich die Causa noch ausweiten.

BWB-Chefin Natalie Harsdorf-Borsch
BWB-Chefin Natalie Harsdorf-Borsch © APA/Eva Manhart

Bisher Millionen-Strafen

Aufgrund des Baukartells verhängte das Kartellgericht auf Antrag der BWB bisher Bußgelder in Höhe von 180,7 Mio. Euro, davon entfielen allein 62,35 Mio. Euro auf den Baukonzern Porr, 27,15 Mio. Euro auf Swietelsky und 26,33 Mio. Euro auf Habau. Weil neue Beweismittel aufgekommen sind, wurde das Verfahren gegen den Baukonzern Strabag noch einmal aufgerollt. Als Kronzeuge in der Baukartell-Causa hatte die Strabag eine verminderte Geldstrafe von 45,4 Mio. Euro erhalten, im nun wieder laufenden Verfahren ist die Höhe des Bußgeldes offen. „Das wird ein Präzedenzfall“, sagte die BWB-Generaldirektorin. Über Kostmann wurde als ersten Kronzeugen keine Geldstrafe verhängt, die Geldbuße für Swietelsky wurde wegen des Kronzeugen-Status reduziert.