Käuferinnen und Käufer von Immobilien sparen sich in den nächsten zwei Jahren Tausende Euro. Ab 1. April gilt die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufe bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 500.000 Euro, gab der Fachverband der Immobilien in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am Freitag bekannt. Durch den Wegfall der Gebühren würden sich Immokäufer bis zu 11.500 Euro sparen, heißt es laut Kammer.
Die Befreiung ist Teil eines Wohn- und Baupakets der Regierung, um die schwächelnde Bau- und Immobilienbranche anzukurbeln. Sie gilt nur bei Schaffung eines Hauptwohnsitzes und ist auf zwei Jahre befristet. Die Befreiung endet mit 30. Juni 2026. Nicht davon erfasst sein sollen vererbte oder geschenkte Immobilien.
Nur für Hauptwohnsitze
„Bis jetzt haben viele potenzielle Käufer zugewartet oder sogar ihre Kaufanbote zurückgezogen. Der Markt stand still. Nun herrscht Klarheit“, sagte Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien, laut einer Aussendung.
Hier die Details zum Entfall der so genannten Nebengebühren: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt nur bei Schaffung eines Hauptwohnsitzes und bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 500.000 Euro. Dieser Freibetrag entfällt bei einem Kaufpreis ab 2.000.000 Euro. Die Nebengebührenbefreiung ist jedoch auf zwei Jahre befristet, sie endet mit 30. Juni 2026. Nicht davon erfasst sein sollen vererbte oder geschenkte Immobilien.
Kaufanbote möglich
„Wichtig zu wissen ist“, so Gerald Gollenz: „Verbindliche Kaufanbote können schon jetzt gelegt werden. Wenn der Vertragsabschluss mit 1. April und der Eintragungsantrag bei Gericht ab 1. Juli 2024 im Anbot festgelegt werden, kommen Käuferinnen und Käufer bei Begründung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie zur Gänze bei der Befreiung zum Zug. Unsere Maklerinnen und Makler werden hier auf die richtige Umsetzung besonderen Wert legen“, hält er auch fest.