Das EU-Parlament hat am Mittwoch für eine strengere Regulierung von künstlicher Intelligenz – den sogenannten „AI Act“ – gestimmt. 523 EU-Abgeordnete in Straßburg waren dafür, 46 dagegen und 49 enthielten sich. Entwickler müssen laut den neuen Regeln klar kenntlich machen, dass durch künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne auf dieser Technologie beruhen.
Weiters soll durch die EU-Verordnung die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleistet und sichergestellt werden, dass bei der KI-Entwicklung keine Urheberrechte verletzt werden. Verschärfte Vorgaben soll es für „risikoreiche“ Anwendungen geben, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und Personalverwaltung.
Jedenfalls, so viel kann bereits gesagt werden, prescht die Europäische Union mit der Regelung vor. Auch wenn es in den USA oder China bereits Regulierung für den Einsatz von künstlicher Intelligenz gibt, so greift der europäische Ansatz doch viel weiter.
Ein grundsätzliches Verbot gibt es auch beim Einsatz von KI-Systemen für die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Sie wissen schon: jenes Thema, das den AI Act beinahe verhindert hätte. Das große Aber: Unter gewissen Umständen, die offizielle Rede ist von „eng abgegrenzten Fällen“, darf derlei Technologie künftig dennoch eingesetzt werden. Als Beispiele werden die „Suche nach potenziellen Opfern von Straftaten, einschließlich vermisster Kinder“ oder „die Gefahr eines Terroranschlags“ genannt.