Es ist gewiss: Am Landesgericht Innsbruck ist ein Konkursverfahren über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko eröffnet worden. Das berichten heute, Freitag, die Kreditschützer vom KSV1870 und vom AKV. Der Signa-Gründer hat in seinem Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Zum Insolvenzverwalter wurde der Anwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 10. April 2024 anmelden, die erste Gläubigerversammlung und Prüfungstagsatzung findet am 24. April 2024 statt.
Die Kreditschützer vom KSV nannten es in einer ersten Reaktion „unerwartet“, dass sich Benko für ein Konkursverfahren entschieden hätte. Damit verliert ein Schuldner nämlich die Verfügungsmacht über sein Vermögen. Tatsächlich, so heißt es später beim AKV, dürfte Benko ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung angestrebt haben. Der Richter eröffnete aber ein Konkursverfahren, da kein Sanierungsplan vorlag.
Aus verfahrensrechtlicher Sicht ergäbe ein Eigenantrag Benkos auch nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert worden wäre. Jetzt befindet sich René Benko aber genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches vom Anwalt der Republik Österreich von Anbeginn an angestrebt wurde.
„Es geht um gesamtes Vermögen“
Die Wirkung des Konkursverfahrens beziehe sich laut KSV „auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko“. Weil er als Berater von Innsbruck aus arbeite, ist das dortige Landesgericht zuständig. Gleichzeitig erstreckt sich die Wirkung eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf etwaiges im Ausland gelegenes Vermögen. „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, erklärt Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870.
Kommentar zum Thema
Der vom Insolvenzrichter bestellte Insolvenzverwalter stehe jedenfalls „vor einer Mammutaufgabe“. Klaus Schaller dazu: „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja, welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben.“
Die Feststellung des Vermögens Benkos wird für den Insolvenzverwalter „die erste Herausforderung sein“, heißt es auch vom AKV. Landläufig Benko zugeschriebene Vermögenswerte, von Liegenschaften über Yachten bis Privatjets oder Gemälden, würden vielfach „Gesellschaften des Konzerns oder (indirekt) den Stiftungen gehören“. Ob auf diese aufgrund der (vorwiegend indirekten) Anteilshaltung an den Gesellschaften zugriffen werden kann, wird laut AKV „in jedem Fall erst zu klären sein“.
Finanz stellte 1,7 Millionen Euro fällig
Die Gesamtsumme der bei René Benko offen aushaftenden Verbindlichkeiten ist aktuell nicht klar. Es bleibe laut den Kreditschützern „insbesondere abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen René Benko geltend gemacht werden“. Denkbar wäre es, so der KSV, „dass René Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat“.
Als Insolvenzursache nennt der AKV, dass das Finanzamt Forderungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro fällig stellte.