Der eskalierende Streit zwischen Apple und dem Videospiele-Entwickler Epic Games hat die Europäische Union (EU) auf den Plan gerufen. Die Kartellbehörde teilte am Mittwoch mit, sie habe Auskunft darüber angefordert, warum der US-Konzern den „Fortnite“-Macher daran hindere, einen eigenen Online-Marktplatz für iPhones und iPads aufzubauen. Auf dieser Grundlage werde sie entscheiden, ob Apple damit gegen EU-Recht verstößt.
Mit dem Aufbau eines alternativen App Stores wollte Epic die Möglichkeiten nutzen, die der Digital Markets Act (DMA) bietet. Hierzu hatte das Unternehmen bei Apple ein Nutzerkonto für Software-Entwickler eingerichtet, das von dem US-Konzern gesperrt wurde. Der DMA, der am Donnerstag in Kraft trat, unterwirft Technologiekonzerne ab einer bestimmten Anzahl von Nutzern einer verschärften Regulierung. Unter anderem müssen Firmen wie Apple ihr Software-Ökosystem für Konkurrenten öffnen.
Mehrere Gesetze betroffen
Die EU prüft nach eigenen Aussagen nicht nur eine Verletzung des DMA, sondern auch des Digital Services Act (DSA) und der Platform to Business Regulation (P2B). Im DSA ist unter anderem festgelegt, dass die Sperrung oder Löschung von Nutzerkonten verhältnismäßig sein muss. Die P2B verpflichtet Plattformen dazu, Geschäftskunden über Änderungen der Geschäftsbedingungen zu informieren, bevor ein Zugang gesperrt wird.
Apple begründete die Blockade von Epic in der EU mit früheren Vertragsverstößen. „Epics eklatanter Verstoß gegen seine vertraglichen Verpflichtungen veranlasste die Gerichte zu der Feststellung, dass Apple das Recht hat, ‚einzelnen oder allen hundertprozentigen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und/oder anderen Unternehmen unter der Kontrolle von Epic Games jederzeit und nach Apples alleinigem Ermessen zu kündigen‘. In Anbetracht des früheren und aktuellen Verhaltens von Epic hat Apple von diesem Recht Gebrauch gemacht.“
Langer Gerichtsstreit
Die beiden Firmen beharken sich seit längerem vor Gericht. Der Videospiele-Entwickler wehrt sich dagegen, dass seine Produkte bisher nur über Apples App Store heruntergeladen und Käufe nur über das Abrechnungssystem des iPhone-Herstellers abgewickelt werden dürfen. Hierfür verlangt dieser bis zu 30 Prozent Provision.
In den USA hatte das Oberste US-Gericht eine entsprechende Klage abgewiesen. In einem ähnlichen Verfahren gegen Google hatte Epic dagegen einen Sieg errungen. Dieses Gericht wertete den Play Store der Alphabet-Tochter als illegales Monopol. Google hatte damals Berufung gegen die Entscheidung angekündigt.