Die Entscheidung über eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Signa-Gründers René Benko naht. Mitte Februar ging im Falle des eingebrachten Insolvenzantrags der Finanzprokuratur (als Anwältin der Republik Österreich) gegen Benko persönlich die Insolvenzeröffnungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck über die Bühne. Heute, Dienstag, läuft die Frist für das Vorlegen weiterer Unterlagen bzw. Urkunden durch die Parteien ab.
Entscheidung frühestens am Donnerstag
Mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters sei „frühestens am Donnerstag“ zu rechnen, hieß es seitens des Landesgerichts. Der Richterspruch soll medial per Aussendung bekannt geben werden. Die Frist bis inklusive 5. März war den Parteien bei der Tagsatzung am 13. Februar eingeräumt worden – eine Entscheidung war damals noch nicht möglich gewesen.
Insolvenzgericht entscheidet
Letztlich wird das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen entscheiden. Der durch die Signa-Pleite in schwere Bedrängnis geratene Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.
Benko legt Vermögensbekenntnis ab
In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der APA hatte es im Vorfeld geheißen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.