Sein Entwurf von Europa ist auf Milliarden Euro-Banknoten zu sehen. Aber der 87-jährige Kartograf aus Österreich, der ihn gemacht hat, ist nun auch in zweiter Instanz mit seiner der Forderung nach Nachvergütung für die Nutzung seiner Grafik auf Euro-Banknoten gescheitert.
Der Kartograf ist nach Angaben seines Anwalts sein Leben lang „für die Erstellung seiner Landkarten rund um den Globus gereist“. Im Jahr 1997 übertrug er gegen Zahlung von 30.000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro – die Nutzungsrechte für die so geschaffene Europa-Darstellung an die österreichische Zentralbank. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat im Berufungsverfahren die Klage abgewiesen. Der Mann hatte von der Europäischen Zentralbank (EZB) in erster Instanz 5,5 Millionen Euro für die Nutzung seines Werkes verlangt. Das Gericht kam zum Schluss, dass die auf den Euroscheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk darstellt.
„Millionenforderung nicht vom Tisch“
Der Anwalt des Kartografen, Philip M. Jakober, sagte in einer ersten Reaktion, er halte es für „sehr wahrscheinlich“, dass er den Weg zum Bundesgerichtshof beschreiten werde. Die ursprüngliche Millionenforderung seines Mandanten sei keineswegs vom Tisch.
Die jetzt in zweiter Instanz entschiedene Auseinandersetzung mit der EZB kam durch eine eigentlich unverfängliche Anfrage des Kartografen ins Rollen: 2014 sei sein Mandant mit dem Wunsch an die EZB herangetreten, ihm ein neues Kartenprojekt zu finanzieren, schilderte Anwalt Jakober. Die Notenbank habe daraufhin eine Auflistung seiner Ansprüche und Forderungen angefordert. Bei einer Prüfung des Falls kam die Kanzlei dann zu dem Schluss, der Kartograf habe keine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werks erhalten. Das sieht nach dem Landgericht auch das OLG Frankfurt anders.