Das heute im Detail präsentierte Paket der Regierung zur Belebung der Baukonjunktur und des leistbaren Wohnbaus hat für neuerliche Kritik an den strengen Kreditvergaberegeln und Rufen nach Änderungen gesorgt. Sowohl aus der Bankbranche als auch aus der Wirtschaft wurde zwar das Paket an sich positiv beurteilt, im Gegenzug aber bemängelt, dass die KIM-Verordnung, die Standards für die Wohnkreditvergabe setzt, nicht angepasst wurde.

„Leistbarkeitskrise“

„Die aktuelle Wohnbaukrise ist in weiten Teilen eine Leistbarkeitskrise. Denn mit der Zinswende samt strengerer Kreditvergabestandards (KIM-V) wurde der Traum vom Eigenheim für viele zu einem Luftschloss“, schreibt Raiffeisen-Chefökonom Gunter Deuber in einer Analyse zu dem vorgestellten Baupaket.

Die Unterstützung der Länder bei der Vergabe von zinsgünstigen Wohnbaudarlehen sei wie die temporäre Abschaffung der Nebenkosten für den Eigenheimkauf eine Maßnahme, die die Leistbarkeit für Wohnraum durchaus erhöhen würde, so Deuber. Allerdings fiele der Effekt von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aus, und zwar je nach Immobilienpreisen.

Westen und Wien profitieren weniger

In Gebieten, wo Immobilien teurer sind, würden die potenziellen Wohnungskäufer weniger von den Maßnahmen profitieren. „Denn die höheren Kaufpreise im Westen und in Wien implizieren, dass ein geringerer Teil davon zu den (verglichen mit den aktuellen Marktzinsen) günstigen 1,5 Prozent finanziert werden kann“, so Deuber. Trotz des insgesamt „stimmigen“ Pakets der Regierung werde die Entwicklung am Immobilienmarkt damit weiterhin ausgebremst. Anpassungen bei der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) wären laut Ökonom zielführend.

Auch der Bankensparten-Obmann der Wirtschaftskammer (WKÖ) und Chef der Erste Group, Willibald Cernko, verweist in einer Aussendung auf diesen Punkt. Neben den von der Regierung vorgestellten Maßnahmen bleibe „eine vereinfachte Handhabung des Ausnahmekontingents in der KIM-Verordnung, verbunden mit einer wirkungsvollen Abstimmung der Fördermaßnahmen auf Bundesländerebene, oberste Priorität“, so Cernko.

„Weitere Schritte nötig“

Nicht nur von Bankenseite auch in der Wirtschaft wurden weiterhin ausbleibende Änderungen bei der KIM-VO moniert. So strich die Industriellenvereinigung (IV) trotz Lobs für das Gesamtpaket hervor, dass es hier noch weitere Schritte brauche, „um die Möglichkeiten zur Kreditvergabe zu erleichtern“. Auch die Vereinigung österreichischer Projektentwickler (VÖPE) sieht es als „Wermutstropfen“, dass die KIM-VO weiterhin nicht reformiert werde.

Was die KIM-Verordnung bedeutet

Laut der KIM-VO dürfen seit August 2022 Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2025 befristet.

Ursprünglich wurden die strengeren Regeln eingeführt, um die starken Preisanstiege am Immobilienmarkt zu dämpfen. Den Banken und auch der Baubranche war die Regelung jedoch seit der Einführung ein Dorn im Auge, da die ebenfalls seit Mitte 2022 stark gestiegenen Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) die Nachfrage nach Krediten einbrechen ließen. Empfohlen wurden die Regeln vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG). Auch Lockerungen müssten in erster Linie vom FMSG kommen. Die nächste Sitzung des Gremiums findet am 12. März statt.

Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).