Die Regierung hat sich auf ein Wohnbaupaket verständigt. Erste Eckpunkte haben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bereits am Dienstag vorgestellt. So soll eine Milliarde Euro in die Errichtung bzw. Sanierung von Wohnhäusern fließen. Zudem werden – für das erste Eigenheim – zeitlich befristet die Nebengebühren entfallen. Die Länder sollen überdies dabei unterstützt werden, günstigere Wohnbaudarlehen zu vergeben. Nehammer und Kogler präsentierten am Mittwoch gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) die Details zum Paket.
In Summe liege das Volumen des Pakets bis 2027 bei rund 2,2 Milliarden Euro, so Brunner. Neben den bereits vorgestellten Maßnahmen – eine Milliarde Euro für sozialen Wohnbau bzw. Sanierungen, finanzielle Zinsunterstützung der Länder für niedrig verzinste Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung sowie mehr Möglichkeit für Bundesländer zur Wohnraummobilisierung (Stichwort Leerstandsabgabe). Es gehe darum, die Baukonjunktur zu stützen, die Sanierungsquote zu erhöhen – das sei auch volkswirtschaftlich von entsprechender Bedeutung, so Brunner. Dahingehend sei das Steuergeld hier „gut eingesetzt“, zumal die Maßnahmen „ausgewogen“ seien und nicht mit der Gießkanne agiert werde.
Einführung eines „Handwerkerbonus Plus“. Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten wird ein neuer Handwerkerbonus aufgelegt. Konkret werden dabei erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent – daher mit einem Höchstsatz von 2000 Euro – gefördert. „Dadurch werden einerseits Anreize zur Wohnraumschaffung und für Umbauarbeiten geschaffen und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert“, wird betont.
Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA). Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. „Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Diese Maßnahme soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt.“ Gleichzeitig sollen Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.
Aufstockung Wohnschirm. Die Mittel für das Unterstützungsprogramm „Wohnschirm“ werden laut Rauch im Jahr 2024 von 65 Millionen um weitere 60 Millionen Euro aufgestockt: 2024 sollen damit 125 Millionen Euro für Leistungen im Bereich Wohnen (Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stehen. „Damit soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen werden.“
Energieeffizienztopf. Aus Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. „Dadurch sollen Mieterinnen und Mieter durch die Vorteile einer thermisch-energetischen Sanierung entlastet werden“, so das erklärte Ziel.
Ökozuschlag für Wohngebäude/Sanierungsbonus. Durch die Einführung eines sogenannten „Ökozuschlags“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiver werden. „Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 Prozent für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.“
Steuerliche Anerkennung von Vermietungen. Die Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung sollen um fünf Jahre verlängert werden. Dadurch entsprechen die Regeln der Realität durch gestiegene Zinskosten etc. und ermöglichen mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum.
„Impulse für leistbares Wohnen“
Mit der am Dienstag vorgestellten Wohnraum-Bau-Offensive sollen Impulse für leistbares Wohnen sowie konjunkturelle Belebung gesetzt werden. Mit einem Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro sollen 10.000 neue Eigentumswohneinheiten im Neubau und 10.000 neue Mietwohneinheiten im Neubau geschaffen werden und rund 5000 Wohneinheiten saniert werden. „Durch Spekulationsregelungen, Baukostenobergrenzen und die Anwendung des Kostendeckungsprinzips ist sichergestellt, dass der zusätzliche Wohnraum leistbar bleibt“, wird betont. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesländer. Durch diese Wohnraum-Bau-Offensive sollen Bauinvestitionen in Höhe von über fünf Milliarden Euro ausgelöst werden und dauerhaft mehr leistbarer Wohnraum entstehen.