Dass im Fahrwasser der digitalen Transformation die künstliche Intelligenz (KI) schnell Einzug im Arbeitsleben halten wird, darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der von der Gewerkschaft GPA Kärnten organisierten Informationsveranstaltung im Lakeside Spitz in Klagenfurt einig. Welche KI-Anwendungen schon seit längerer Zeit zu unserem Alltagsleben gehören, schilderte Thomas Riesenecker-Caba, Geschäftsführer der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (Forba).
Der studierte Betriebsinformatiker, Sozialwissenschaftler und Technologieberater betonte unter anderem, dass es vor jeder Probephase für KI-Softwarelösungen alle Arbeitsabläufe Richtung Datenschutz abklopft werden müssen: „Hier kommen auch arbeitsrechtlich neue Herausforderungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte zu.“
Wenn die KI das Meeting zusammenfasst
Ein Grundsatz, um die Gefahr, dass mit dem Gebrauch künstlicher Intelligenz unbewusst Betriebsgeheimnisse oder sensible Daten in unbefugte Hände geraten, wird laut Riesenecker-Caba stets gültig bleiben: „Das Wichtigste ist, sich die menschliche Intelligenz zu bewahren.“ Diskutiert wurde dazu der Einsatz von „Copilot“, der Office-KI-Anwendung von Microsoft. Nur eine der zeitsparenden Funktionen: Video-Besprechungen können transkribiert und kompakt zusammengefasst werden, selbst die Erstellung von Präsentationen übernimmt der Copilot.
„Die Ergebnisse müssen immer kritisch hinterfragt werden. Zuvor sollte in Testgruppen in Probeläufen die sinnvolle Nutzung des Copiloten oder von ChatGPT herausgearbeitet werden“, empfiehlt der Sozialforscher. Welche weiteren Chancen KI für die Arbeitswelt bietet und vor welchen Herausforderungen sie Beschäftigte künftig stellen wird, darüber diskutierte Riesenecker-Caba nach seinem Vortrag mit dem Artificial-Intelligence-Experten der Universität Klagenfurt Gerhard Friedrich, Landesrat für Bildung Daniel Fellner (SPÖ), DIH-Süd-Geschäftsführerin Martina Eckerstorfer sowie Kelag-Betriebsratsvorsitzender Andreas Griesser.
GPA-Landesvorsitzender Gerald Loidl warnte: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden, müssen wir darauf achten, dass Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und damit verbundene Datenschutzrechte am Arbeitsplatz nicht unterlaufen werden.“ KI müsse gerecht in den Arbeitsmarkt integriert werden und „zum Vorteil für alle Beschäftigten“.