„Akut“ wirkende Anreize des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) sollen einen Beitrag zur Ankurbelung der lahmenden Konjunktur in Kärnten liefern. Auf bestimmte „Förderprodukte“ gibt es daher rückwirkend mit 1. Jänner 2024 zehn Prozent zusätzlich als „Konjunkturbonus“ für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).