„Aktuell sind es 13 Klagen von Mitgliedern gegen die Kelag. Geklagt wird auch in 14 Fällen gegen die Stadtwerke Klagenfurt“, sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der FPÖ am Montag. Die Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV) betonte dessen Unabhängigkeit und dass es immer wieder gemeinsame Auftritte mit unterschiedlichen Parteien gebe.
Aus Sicht des VSV fehle die gesetzlich im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG) vorgeschriebene Transparenz gegenüber Kunden bei Preisänderungen. „Wir erachten die vergangene Preiserhöhung der Kelag als rechtswidrig und daher ungültig“, führte Holzinger-Vogtenhuber aus, die in den Änderungskündigungen ein „Umgehungsgeschäft“ sieht. Durch den neuen Vertrag mit neuem Verbrauchspreis würden nämlich Ansprüche aus dem alten Vertrag verfallen. Somit würden die Landesversorger das ELWOG nicht erfüllen.
„Falsches Versprechen“
Damit werde vermieden, das ELWOG erfüllen zu müssen, konkret: „Die Umstände einer jeden Preisänderung den Kundinnen und Kunden verständlich darzulegen.“ Holzinger-Vogtenhuber sieht auch eine bereits rechtskräftige Entscheidung am Bezirksgericht Innsbruck als richtungsweisend: Anfang Februar gab der landeseigene Energieversorger Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) wegen einer offenbar nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2022 nach.
Eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung am OLG Wien zum Verbund stellte außerdem klar, dass die Eigenproduktion von Strom bei der Preisbildung berücksichtigt werden muss. Da dies nicht der Fall sei, erhebt der VSV auch den Vorwurf der List und Arglist. „Wenn die Kelag ihre Eigenproduktion nicht einrechnet, profitieren wir in Kärnten nicht von der eigenen Wasserkraft“, kritisierte auch FPÖ-Klubobmann Erwin Angerer, der einen Antrag auf einen Sonderlandtag zu den Strompreisen ankündigte.
Verbraucherschützerin Holzinger-Vogtenhuber zitierte aus einem Verhandlungsprotokoll des Bezirksgerichts Klagenfurt. Darin bestätigt Kelag-Vertriebschef Alexander Jordan als Zeuge, dass die Kelag die Eigenproduktion bei der Kalkulation der Preise nicht berücksichtige. Die „komplette Kalkulation“ offenzulegen, wäre nicht umsetzbar und würde das Unternehmen schädigen: Diese wäre ohnehin „für einen Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehbar“. Laut Auskunft des Gerichts gibt es noch keine inhaltlichen Entscheidungen.
Vertragsumstieg „unter Vorbehalt“
VSV-Obfrau Holzinger-Vogtenhuber empfiehlt, die angekündigte, ab 1. April gültige, Preissenkung der Kelag anzunehmen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Nicht aber ohne die Anmerkung: „Unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung“. So könne man auf die günstigeren Konditionen umsteigen, ohne gegebenenfalls um Forderungen umzufallen. Der Verbraucherschützerin kommt die Preissenkung aber zu spät und sie falle mit zehn Prozent zu gering aus.
Die Kelag spricht auf Anfrage der Kleinen Zeitung von „einer unklaren Rechtslage für Strompreisänderungen“ und fordert eine Neuregelung. Im Oktober 2023 habe das Oberlandesgericht Wien gegen den Verbund, im November das Handelsgericht für den Verbund entschieden. Beide noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen fielen erst, nachdem die Kelag ihren Kunden im Sommer 2023 neue Verträge angeboten hatte. „Der im Pressegespräch vermittelte Eindruck, die Kelag handle rechtswidrig, wird strikt zurückgewiesen“, sagt Unternehmenssprecher Josef Stocker. Die Kelag habe sich für die „rechtssicherste Variante“ entschieden und biete Kunden jeweils neue Verträge an. Weil rund 60 Prozent der Kunden weniger als 2900 kWh verbrauchten, seien diese von den Preiserhöhungen aufgrund der Strompreisbremse nur geringfügig betroffen. „Sie können deshalb im Falle von Gerichtsentscheidungen keine Rückzahlung erwarten.“